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Tagesordnung - 23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 18.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Antrag der FDP-Fraktion: Flächenanmeldungen der Stadt Rödermark im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans 2020  
Enthält Anlagen
FDP/0149/18  
Ö 3.1  
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Flächenanmeldungen der Stadt Rödermark im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans 2020  
IFA/0149_1/18  
Ö 4  
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Nachhaltige Forstwirtschaft nach FSC-SIEGEL in Rödermark  
CAL/0213/18  
Ö 5  
Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)  
VO/0146/18  
Ö 6  
Entschuldungsfonds - Bericht erstes Halbjahr 2018  
Enthält Anlagen
VO/0202/18  
Ö 7  
Bildung von Erschließungseinheiten zur Endabrechnung der Erschließungsbeiträge im Baugebiet "An den Rennwiesen"  
VO/0182/18  
Ö 8  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Flurstück 269, Otto-Lilienthal-Straße 4 mit 2.386 m²  
VO/0181/18  
Ö 9  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße" im Stadtteil Urberach - Antrag des Vorhabenträgers vom 26.09.2018 bzgl. der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0204/18  
Ö 10  
Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Stadtumbau in Hessen"/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden" - Beschluss einer Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017  
VO/0205/18  
Ö 11  
Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün"/ Gesamtmaßnahme "Urberach-Nord" - Beschluss einer Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017  
VO/0206/18  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Implementierung einer verbindlichen Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 für die Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“ (Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“) bestehend aus den Elementen „Stadtumbaumanagement“ sowie „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“.

 

Das Stadtumbaumanagement soll in Kombination eigener bzw. interner Personalressourcen sowie der Beauftragung eines externen Stadtumbaumanagements erfolgen. Hierzu ist zum einen die verwaltungsinterne personelle Kontinuität über die gesamte Programmlaufzeit zu sichern. Zum anderen sind die im Sachverhalt genannten Leistungen eines externen Stadtumbaumanagements umgehend auszuschreiben und zu vergeben. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, d.h. bezogen auf die Gesamtförderdauer bei einem Gesamtbetrag von 200.000 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.

 

Eine „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Personenkreis ist zu gründen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    17.10.2018 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Implementierung einer verbindlichen Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017r die Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“ (Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“) bestehend aus den Elementen „Stadtumbaumanagement“ sowie „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“.

 

Das Stadtumbaumanagement soll in Kombination eigener bzw. interner Personalressourcen sowie der Beauftragung eines externen Stadtumbaumanagements erfolgen. Hierzu ist zum einen die verwaltungsinterne personelle Kontinuität über die gesamte Programmlaufzeit zu sichern. Zum anderen sind die im Sachverhalt genannten Leistungen eines externen Stadtumbaumanagements umgehend auszuschreiben und zu vergeben. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, d.h. bezogen auf die Gesamtförderdauer bei einem Gesamtbetrag von 200.000 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.

 

Eine „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Personenkreis ist zu gründen.

 

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    18.10.2018 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 11 - zur Kenntnis genommen
   

Bei der Steuerungsgruppe sollen Ausländer- und Seniorenbeitrat entfallen. Des Weiteren sollen die Namen der Mitarbeiter aus der Teilnehmerliste genommen werden und stattdessen nur die Organisationseinheiten genannt werden, damit flexibel agiert werden kann.

 

Der Tagesordnungspunkt soll unter TO A behandelt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Implementierung einer verbindlichen Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017r die Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“ (Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“) bestehend aus den Elementen „Stadtumbaumanagement“ sowie „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“.

 

Das Stadtumbaumanagement soll in Kombination eigener bzw. interner Personalressourcen sowie der Beauftragung eines externen Stadtumbaumanagements erfolgen. Hierzu ist zum einen die verwaltungsinterne personelle Kontinuität über die gesamte Programmlaufzeit zu sichern. Zum anderen sind die im Sachverhalt genannten Leistungen eines externen Stadtumbaumanagements umgehend auszuschreiben und zu vergeben. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, d.h. bezogen auf die Gesamtförderdauer bei einem Gesamtbetrag von 200.000 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.

 

Eine „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Personenkreis ist zu gründen.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    30.10.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Implementierung einer verbindlichen Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017r die Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“ (Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“) bestehend aus den Elementen „Stadtumbaumanagement“ sowie „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“.

 

Das Stadtumbaumanagement soll in Kombination eigener bzw. interner Personalressourcen sowie der Beauftragung eines externen Stadtumbaumanagements erfolgen. Hierzu ist zum einen die verwaltungsinterne personelle Kontinuität über die gesamte Programmlaufzeit zu sichern. Zum anderen sind die im Sachverhalt genannten Leistungen eines externen Stadtumbaumanagements umgehend auszuschreiben und zu vergeben. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, d.h. bezogen auf die Gesamtförderdauer bei einem Gesamtbetrag von 200.000 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.

 

Eine „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Personenkreis ist zu gründen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (4), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

Ö 12  
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Teilbereich der geplanten Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden" im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbau in Hessen"  
Enthält Anlagen
VO/0187/18  
Ö 13  
Forstbetriebsplanung 2017 bis 2026 für den Stadtwald Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0183/18  
Ö 14  
Verpackungsgesetz - Neufestlegung der künftigen Sammelsysteme für Verkaufsverpackungen in Rödermark  
VO/0179/18  
Ö 15  
Jahresabschluss 2017 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0193/18  
Ö 16  
Antrag der Fraktion FWR: Windelcontainer  
FWR/0215/18  
Ö 17  
Antrag der SPD-Fraktion: Entwicklung eines Baugebietes in S-Bahnnähe  
SPD/0217/18  
Ö 18  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 19  
Mitteilungen und Anfragen