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Auszug - Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Stadtumbau in Hessen"/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden" - Beschluss einer Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017  

 
 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0205/18 Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Stadtumbau in Hessen"/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden"
- Beschluss einer Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-1701
Federführend:Fachbereich 6   
 
Beschluss


Bei der Steuerungsgruppe sollen Ausländer- und Seniorenbeitrat entfallen. Des Weiteren sollen die Namen der Mitarbeiter aus der Teilnehmerliste genommen werden und stattdessen nur die Organisationseinheiten genannt werden, damit flexibel agiert werden kann.

 

Der Tagesordnungspunkt soll unter TO A behandelt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Implementierung einer verbindlichen Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017r die Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ (Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“) bestehend aus den Elementen „Stadtumbaumanagement“ sowie „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“.

 

Das Stadtumbaumanagement soll in Kombination eigener bzw. interner Personalressourcen sowie der Beauftragung eines externen Stadtumbaumanagements erfolgen. Hierzu ist zum einen die bereits geschaffene Stelle einer „städtischen Stadtumbaumanagerin“r die gesamte Programmlaufzeit zu sichern. Zum anderen sind die im Sachverhalt genannten Leistungen eines externen Stadtumbaumanagements umgehend auszuschreiben und zu vergeben. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 30.000-40.000 Euro pro Jahr, d.h. bezogen auf die Gesamtförderdauer bei einem Gesamtbetrag von 300.000-400.000 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.

 

Eine „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Personenkreis ist zu gründen.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/