Bürgerinformationssystem

Auszug - Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Teilbereich der geplanten Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden" im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbau in Hessen"  

 
 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0187/18 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Teilbereich der geplanten Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden" im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbau in Hessen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-11
Federführend:Fachbereich 6   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Teilbereich der geplanten Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau in Hessen“ im Wortlaut des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs vom 10.09.2018.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/