Die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Beldermann erklärt, dass auf die öffentliche Bekanntmachung zwei Bewerbungen bei der Stadtverwaltung eingegangen sind.
Es handelt sich um
-Herrn Norbert Wagner und
-Herrn Stefan Elfe
Beide Bewerber haben sich im Ältestenrat vorgestellt und wurden für geeignet erachtet. Der Ältestenrat empfiehlt abschließend der Stadtverordnetenversammlung, die Wahl von Herrn Norbert Wagner vorzunehmen.
Die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin weist darauf hin, dass die Wahl nach § 55 Abs. 5 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.
Da sich kein Widerspruch erhebt, lässt Frau Beldermann in der Folge offen abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Norbert Wagner:35 Stimmen
Ablehnung:keine Stimme
Enthaltung:keine Stimmen
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass Herr Norbert Wagner mit 35 Stimmen die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erhalten hat und somit zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden) gewählt wurde.