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Tagesordnung - 19. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 08.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Antrag der Fraktion FWR: Verkehrsentlastung Urberach  
FWR/0016/18  
Ö 3.1  
3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Verkehrsentlastung Urberach  
CAL/0016_3/18  
Ö 3.2  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Verkehrsentlastung Urberach  
SPD/0016_4/18  
Ö 4  
Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)  
VO/0004/18  
Ö 5  
Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der HESSENKASSE  
VO/0028/18  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkredit-entschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE-Gesetzes anzunehmen.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haus-haltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungs-tätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten einen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das Finanzministerium zu richten, die hierfür erforderlichen Ver-pflichtungserklärungen unverzüglich zu übersenden und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen. Aufgrund der Ausschlussfrist zum 30.04.2018 soll nach Feststellung der exakten Höhe des Betrags und der Dauer der Beitragszahlung der

 

Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss in seiner Sitzung am 19.04.2018 erneut über den Sachverhalt beraten und die endgültigen Konditionen beschließen (Delegation auf den Ausschuss). Eine weitere Beschlussfassung durch die Stadt-verordnetenversammlung ist nicht notwendig.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der ins-besondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    08.03.2018 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Herr Bürgermeister Kern erläutert die Vorlage.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE-Gesetzes anzunehmen.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten einen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das Finanzministerium zu richten, die hierfür erforderlichen Verpflichtungserklärungen unverzüglich zu übersenden und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen. Aufgrund der Ausschlussfrist zum 30.04.2018 soll nach Feststellung der exakten Höhe des Betrags und der Dauer der Beitragszahlung der

Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss in seiner Sitzung am 19.04.2018 erneut über den Sachverhalt beraten und die endgültigen Konditionen beschließen (Delegation auf den Ausschuss). Eine weitere Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist nicht notwendig.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    20.03.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 6 - zurückgezogen
   

Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

Ö 6  
Entschuldungsfonds - Bericht zweites Halbjahr 2017  
Enthält Anlagen
VO/0034/18  
Ö 7  
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark sowie der Benutzungs- und Gebührenordnungen für die Halle Urberach und die Sporthalle Ober-Roden, die Stadtbücherei Rödermark sowie die Kelterscheune Urberach  
Enthält Anlagen
VO/0030/18  
Ö 8  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 26 Flurstück 398/2, Senefelderstraße, 531 m²  
VO/0020/18  
Ö 9  
Erwerb einer Teilfläche von ca. 450 m² aus dem Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Flurstück 485/14, In der Plattenhecke 2  
VO/0036/18  
Ö 10  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8 "In der Plattenhecke 2a" Durchführungsvertrag  
Enthält Anlagen
VO/0035/18  
Ö 11  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8 "In der Plattenhecke 2a" Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen  
Enthält Anlagen
VO/0037/18  
Ö 12  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8 "In der Plattenhecke 2a" Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/0038/18  
Ö 13  
Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"  
VO/0027/18  
Ö 14  
4. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunale Betriebe Rödermark"  
Enthält Anlagen
VO/0032/18  
Ö 15  
Antrag der SPD-Fraktion: Unterstützung der Entwicklung des urbanen Gebiets Odenwaldstraße u.a.  
SPD/0040/18  
Ö 16  
Antrag der SPD-Fraktion: Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft für Rödermark  
SPD/0041/18  
Ö 17  
Antrag der Fraktion FWR: Gymnasium in Rödermark  
FWR/0043/18  
Ö 18  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 19  
Mitteilungen und Anfragen