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Auszug - Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der HESSENKASSE  

 
 
19. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0028/18 Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der HESSENKASSE
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/2/Bt/J
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
 
Beschluss


Herr Bürgermeister Kern erläutert die Vorlage.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE-Gesetzes anzunehmen.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten einen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das Finanzministerium zu richten, die hierfür erforderlichen Verpflichtungserklärungen unverzüglich zu übersenden und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen. Aufgrund der Ausschlussfrist zum 30.04.2018 soll nach Feststellung der exakten Höhe des Betrags und der Dauer der Beitragszahlung der

Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss in seiner Sitzung am 19.04.2018 erneut über den Sachverhalt beraten und die endgültigen Konditionen beschließen (Delegation auf den Ausschuss). Eine weitere Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist nicht notwendig.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/