Die Tagesordnungspunkte 7, 7.1, 7.2 und 16 werden gemeinsam aufgerufen.
Bürgermeister Kern erläutert die in der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss durch den Magistrat vorgenommenen Anpassungen.
Die Fraktionen geben Erklärungen zur Festlegung von Einzelhandelsflächen und der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ab.
Im Anschluss lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Tagesordnungspunkte im Einzelnen abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “Nördlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe nachstehend).
Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe zu sichern, das gewerbliche Umfeld vor negativen Auswirkungen einer ungeordneten Entwicklung zu schützen und eine behutsame Weiterentwicklung der Struktur des Gebietes, insbesondere im Hinblick auf die Einzelhandelsnutzungen, und zwar unter Fortführung des bestehenden Einzelhandelskonzepts, zu verfolgen. Nach jetzigem Sachstand ist die Ansiedlung eines Drogeriemarktes in der Größenordnung von ca. 650 m² Verkaufsfläche gebietsverträglich - auch im Hinblick auf die verkehrlichen Belange der ortsansässigen gewerblichen Unternehmen.
Die Erschließung hat von der Senefelder Straße aus zu erfolgen, und zwar nicht über zwei separate Zufahrten zu Aldi und dem Drogeriemarkt, sondern über eine gemeinsame Zufahrt für beide Märkte, welche vermutlich in etwa im Bereich der jetzigen Ein-/Ausfahrt zum ALDI liegen würde.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Holger Fischer aus Linden beauftragt.
Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 21.5 „Nördlich des Rödermark-rings“
genordet, ohne Maßstab
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR
Ablehnung: FDP
Enthaltung: /