Nach Begründung der Vorlage durch Bürgermeister Kern und Stellungnahmen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Anträge abstimmen.
1. Die aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13. September 2011 beschlossene „Förderrichtlinien für Passiv- und Nullenergiehaus“ wird aufgehoben.
2. Vorhaben auf bereits zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung veräußerten Grundstücken werden bis 31.12.2017 nach den bisherigen „Förderrichtlinien Passiv- und Nullenergiehaus“ gefördert.
3. Die in der Anlage beigefügte „Förderrichtlinie Klimaschutz im Wohnbau“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR
Ablehnung: /
Enthaltung: SPD