Beschlussvorschlag:
Als Planungsziel wird beschlossen:
Planungsziel ist in geringem Umfang die Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsunternehmungen zu ermöglichen und Ansiedlungen im Nachbarbereich zu verhindern.
Die genaueren Steuerungsziele ergeben sich im weiteren Verlauf des Bauleitverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: