Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 06.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Flüchtlingssituation in Rödermark (Anfrage)  
SPD/0194/15  
Ö 3.2  
Kosten vom Brückenfest (Anfrage)  
FWR/0195/15  
Ö 4  
Die Rodau in der Ortslage von Ober-Roden erlebbarer machen  
CAL/0144/15  
Ö 5  
Antrag auf Aufhebung der "Förderrichtlinien Passiv- und Nullenergiehaus" und Beschluss der neuen Förderrichtlinie "Klimaschutz im Wohnbau"  
Enthält Anlagen
VO/0040/15  
Ö 6  
Ergänzung zum Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"  
VO/0076/15-1  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2) NEUFASSUNG
Enthält Anlagen
VO/0141_2/15  
Ö 7.1  
"Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2) - (größflächiger) Einzelhandel" (Änderungsantrag)  
FDP/0159/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “Nördlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe Ursprungsantrag).

 

Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für (großflächigen) Einzelhandel festzuschreiben und damit der tatsächlichen Gebietsentwicklung (80% sind bereits jetzt (großflächiger) Einzelhandel) und der entsprechenden Nutzungsnachfrage durch die Bevölkerung Rechnung zu tragen.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Holger Fischer aus Linden beauftragt.

 

Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    21.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11.1 - zurückgestellt
   
   
    23.09.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

Es erfolgt keine Abstimmung.

   
    24.09.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 9.1 - (offen)
   

Eine weitere Aussprache und Beschlussfassung erfolgen nicht.

   
    06.10.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7.1 - abgelehnt
   

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “rdlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe Ursprungsantrag).

 

Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für (großflächigen) Einzelhandel festzuschreiben und damit der tatsächlichen Gebietsentwicklung (80% sind bereits jetzt (großflächiger) Einzelhandel) und der entsprechenden Nutzungsnachfrage durch die Bevölkerung Rechnung zu tragen.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsro Holger Fischer aus Linden beauftragt.

 

Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                                          SPD, FDP

Ablehnung:                                          CDU, AL/Die Grünen

Enthaltung:                                          FWR

 

Ö 7.2  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Änderungsantrag)  
SPD/0162/15  
Ö 8  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 283, Marie-Curie-Straße 2, 1.028 m²  
VO/0170_1/15  
Ö 9  
Entschuldungsfonds - Bericht erstes Halbjahr 2015  
Enthält Anlagen
VO/0174/15  
Ö 10  
Jahresabschluss 2014  
Enthält Anlagen
VO/0182/15  
Ö 11  
Jahresabschluss 2014 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark -T.V.-  
Enthält Anlagen
VO/0185/15  
Ö 12  
Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2015 bis 2017 und Änderung der Abfallsatzung -T.V.-  
Enthält Anlagen
VO/0186/15  
Ö 13  
Gesamt-Konzept zum Abbau des Sanierungsstaus bei den städtischen Straßen  
SPD/0190/15  
Ö 14  
Linksabbiegerspur Odenwaldstraße/Rödermarkring (Änderungsantrag)  
SPD/0191_1/15  
Ö 15  
Einheitlicher Vorrats- und Deckelbeschluss der Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach zum flächendeckenden Breitbandausbau      
Ö 16  
Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2) - Einzelhandelskonzept für Rödermark (Änderungsantrag)  
CAL/0202/15