Zu diesem Tagesordnungspunkt wird ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion verteilt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, die Gründung der BreitbandRödermark GmbH vorzubereiten.
2. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Gesellschaftervertrag zur Zustimmung vorzulegen, aus dem alle wesentlichen Grundlagen für die Errichtung einer GmbH hervorgehen.
3. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Magistrat als Gesellschafterversammlung fungiert.
Es bleibt die Frage offen, ob unter Bezugnahme auf Punkt 2 des Antrages eine Zustimmungspflicht der Stadtverordnetenversammlung zum Gesellschaftervertrag besteht. Hier bezieht sich die SPD-Fraktion auf § 51 Nr. 11 HGO (Ausschließliche Zuständigkeiten).
Herr Rotter wird die Frage mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erörtern.
Über den Antrag wird nicht abgestimmt.
Der Antragsteller kündigt an, den Antrag gegebenenfalls zurückzuziehen, macht dies jedoch von der Beantwortung der oben genannten Fragestellung zum Gesellschaftervertrag abhängig.