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Sachverhalt/Begründung:
Bevor der Antrag inhaltlich und sachlich begründet wird, möchten wir betonen, dass aus Sicht der SPD-Fraktion die „Kommunale Betriebe Rödermark“ (KBR) nachweisbar hervorragende Arbeit in dieser Stadt Rödermark leisten.
Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes sind bisher: a) die Durchführung der Abwasserbeseitigung b) die Durchführung der Abfallbeseitigung c) die Führung des Betriebshofes d) die Bewirtschaftung der städtischen Gebäude und der von der Stadt Rödermark betriebenen Gebäude e) der Betrieb des Badehauses Rödermark sowie f) weitere stadtinterne und sonstige Dienstleistungen.
Darüber hinaus kann der Eigenbetrieb alle seinem Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Der Eigenbetrieb verfolgt jedoch gemäß der Betriebssatzung keine Gewinnerzielungsabsicht.
Wir wissen jedoch um Bemühungen in dieser Stadt bezüglich der Energiewende als Teil der Wirtschaftsförderung, Gründung einer Energiegenossenschaft, die Bemühungen um die Konsolidierung des Badehauses und einen mögliche Beseitigung des Investitionsstaus der städtischen Wohnungen.
Angesichts des weiter anhaltenden Druck der Stadt Rödermark in Bezug auf die Finanzlage stellt sich die SPD-Fraktion daher bereits im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2013 die Frage, ob die derzeitigen Strukturen des Eigenbetriebes auch für die Zukunft richtig aufgestellt sind.
Daher möchten Sie auch in der zentralen Frage der Eigenbetriebe entsprechende Überprüfungen einleiten und damit die Grundlagen für eventuell später zu treffende Entscheidungen evaluieren.
Dabei sollten vier Varianten im Fokus der Prüfung stehen:
1. Beibehalt der Eigenbetriebe in der jetzigen Organisationsform 2. Auflösung der Eigenbetriebe und Eingliederung in die jeweiligen Fachbereiche der Stadtverwaltung 3. Anpassung der Organisationsstrukturen der Eigenbetriebe unter Berücksichtigung heutiger und künftiger Aufgaben. 4. Überführung der Eigenbetriebe in eine Stadtwerke GmbH
Fakt ist, dass es einzelne Bereiche gibt, die Zuschussbereiche sind (z.B. Badehaus). Diese müssen in Eigenregie nach Abzug des Zuschusses der Stadt durch die Eigenbetriebe erwirtschaftet werden.
Fakt ist auch, dass neue Aufgaben wie Energiewirtschaft, schnelles Internet (eventuelle Gründung einer Breitband GmbH), Beseitigung des Investitionsstaus in städtischen Wohnungen, Konsolidierung des Badehauses etc. nur gemeinsam zwischen Stadt und KBR zu lösen scheinen.
Zum anderen wissen wir auch, dass die gesetzlichen Verpflichtungen, die Abteilungen Wasser und Abwasser in einem Eigenbetrieb zu führen, weggefallen sind. Damit entfällt dieser Zwang zu einem solchem Zwangskonstrukt.
Der Eigenbetrieb hatte bisher einen großen Vorteil: Im Gegensatz zu städtischen Abteilungen kann kaufmännisch gebucht werden. Das schafft Transparenz bei den Kosten. Andererseits aber müssen die Eigenbetriebe und Stadt jeweils eigene Bilanzen erstellen, wobei jene für die Stadt erst abgeschlossen werden kann, wenn die der Eigenbetriebe vorliegt. Ab 2015 wird zwingend die Konzernbilanz Einzug halten. Die Stadt Rödermark ist bereits kreisweit in dieser Frage in einer Vorreiterrolle und hat eine solche bereits erstellt, weiß also um deren Bedeutung und Aufgabenstellung aus organisatorischer, kaufmännischer und personeller Sicht bestens Bescheid. Dass dieses mit Aufwand und Kosten verbunden ist, kann daher auch nicht ernsthaft bestritten werden.
Das Thema Verrechnungen zwischen Eigenbetrieb und Stadt soll ebenso nicht unerwähnt bleiben. Ebenso die separate Haushaltsaufstellung. Die Mitarbeiter sind städtisch angestellt. Es geht uns bei unserem Prüfauftrag nicht darum, diese Beschäftigungsverhältnisse Frage zu stellen.
Die Frage ob Optimierungen in der Organisation und dadurch ggfs. Einsparungen möglich sind, steht unter Berücksichtigung zukünftiger Aufgaben daher klar im Fokus.
Geklärt werden müsste in diesem Zusammenhang der Organisation dann auch die Frage des weiteren Umgangs mit der Betriebskommission.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und darzustellen:
1. Die bisherige Organisationsform der Eigenbetriebe ist auf vier Varianten hin zu überprüfen:
1a) Beibehalt der Eigenbetriebe in der jetzigen Organisationsform 1b) Auflösung der Eigenbetriebe und Eingliederung in die jeweiligen Fachbereiche der Stadtverwaltung 1c) Anpassung der Organisationsstrukturen der Eigenbetriebe unter Berücksichtigung heutiger und künftiger Aufgaben. 1d) Überführung der Eigenbetriebe in eine Stadtwerke GmbH
2. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der Varianten 1a) – 1d) sind in einer Tabelle darzustellen und dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen. 3. Die finanziellen Auswirkungen der Varianten 1a) – 1d) sind in Bezug auf
· Bilanzen der Stadt/Eigenbetriebe · Rechtskosten (z.B., Gerichtskosten, Notarkosten, Übertragung von Liegenschaften etc.) · Wirtschaftsprüfer · Auswirkungen Haushalte · Interne Verrechnung · Personal
in ihren jeweiligen Auswirkungen darzustellen.
4. Ebenso sind die Auswirkungen auf die Betriebskommission in Bezug auf die jeweilige Rechtsform der Eigenbetriebe darzustellen. 5. Die Ergebnisse der Prüfung zu den Ziffern 1-4 sind in der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 30.08.2012 und damit vor Einbringung des Haushalts 2013 vorzulegen und zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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