Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0104/12  

 
 
Betreff: Gründung der BreitbandRödermark GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:IT-Dienste   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
12.06.2012 
10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
28.08.2012 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
14.06.2012 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
26.06.2012 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Risikoanalyse Penetrationsraten zur Machbarkeitsstudie  

Sachverhalt/Begründung:

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 12.09.2011 das Angebot der Brenergo GmbH für den Entwurf und die konzeptionelle Entwicklung eines Breitband-Kabelnetzes in Rödermark angenommen. Der Auftrag wurde entsprechend erteilt.

 

Die Machbarkeitsstudie mit Darstellung des Business Case zum Breitbandausbau in Rödermark lag dem Magistrat in seinen Sitzungen am 10. und 16. April 2012 vor. Es wurde daraufhin noch eine Risikoabschätzung als Teilgutachten bei dem Beratungsunternehmen MUT Consult GmbH, Frau Marianne Utendorf, Mainz, in Auftrag gegeben.

 

Frau Utendorf fungierte in der Vergangenheit auch als Beraterin der Hess. Landesregierung in Sachen Breitband.

Ihr positives Fazit: Der jeweils angenommene Standardverlauf in der Machbarkeitsstudie erscheint in den ersten Jahren einen etwas zu optimistischen Anstieg zu prognostizieren. Die angenommenen finalen Penetrationsraten erscheinen allerdings aufgrund der bisherigen und lt. Fach-Studien und Experteneinschätzungen prognostizierten Entwicklung als zu gering angesetzt. Wesentlich bei der Annahme von maximalen Penetrationsraten ist der zeitliche Abstand, bis zu dem sie erreicht werden.

 

Die Empfehlung der Brenergo ist die Durchführung des Breitbandausbaus in einer eigenen Gesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese Vorgehensweise wurde anlässlich verschiedener Anlässe mit dem Land (Georg Matzner, Wolfram Koch etc.) z.B. eines Sondierungsgespräches beim Landrat des Kreises Offenbach am 9. August 2011 und zuletzt während der CeBIT2012 abgestimmt.

 

Die Finanzierung der BreitbandRödermark GmbH und des durch diese zu bauenden Breit­band­netzes soll über regionale Geldinstitute erfolgen und durch eine Landesbürgschaft abgesichert werden.

 

Der Name BreitbandRödermark wurde bereits als Wortmarke beim Patentamt eingetragen, eine entsprechende Internetpräsentation wurde bereits erstellt (noch nicht öffentlich sichtbar). Es empfiehlt sich, diesen Namen auch für die GmbH zu verwenden.

Die GmbH soll nicht mit Personal ausgestattet werden, es soll vielmehr eine Verrechnung mit der Stadt für die Dienstleistungen erfolgen. Die Personalkosten können erst mit der GmbH verrechnet werden; sobald diese Einnahmen hat. Dies wird voraussichtlich in 2013 erfolgen.

 

Mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, Herrn Dr. Rauber, wurden die Voraussetzungen für eine GmbH-Gründung abgestimmt. Die Voraussetzungen des § 121 HGO für eine wirtschaftliche Betätigung sind gegeben. Da die Stadt Rödermark alleiniger Gesellschafter der GmbH wird, ist ein Aufsichtsrat nicht erforderlich. Die Gesellschafterversammlung darf nur aus Mitgliedern des Magistrats bestehen. Sinnvollerweise sollte sie nicht zu groß sein, damit sie für eilige Beschlüsse kurzfristig einberufen werden kann. Sinnvoll wären die beiden Hauptamtlichen plus ggfls. ein weiteres Mitglied.

Gem. § 123 HGO sind dem Rechnungsprüfungsamt (Stadt/Kreis) sowie dem Landes­rechnungs­hof Prüfungsrechte einzuräumen.

 

Für die Gründung der BreitbandRödermark GmbH stehen die als Einlage erforderlichen 25 T€ im Finanzhaushalt auf Kto. 130071 bereit.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gründung der BreitbandRödermark GmbH. Die Gesellschafterversammlung besteht aus Herrn Bürgermeister Roland Kern und Herrn Erstem Stadtrat Alexander Sturm. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rödermark sowie dem Landesrechnungshof werden Prüfungsrechte eingeräumt. Die Gründung wird der Kommunalaufsicht angezeigt.

 

Der Stadtverordnetenversammlung sind der Entwurf für einen Gesellschaftervertrag sowie alle wesentlichen Grundlagen für die Errichtung einer GmbH zur Zustimmung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Im Haushalt 2012 sind bei der Inv.-Nr. SB14-022K „Kapitaleinlage BreitbandRödermark GmbH“ 25.000 € für eine Kapitaleinlage in die zu gründende GmbH bereitgestellt.

16.04.2012 Mo  


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Risikoanalyse Penetrationsraten zur Machbarkeitsstudie (113 KB)      
Stammbaum:
VO/0104/12   Gründung der BreitbandRödermark GmbH   IT-Dienste   Beschlussvorlage
VO/0104/12-1   Gesellschaftsvertrag BreitbandRödermark GmbH   IT-Dienste   Beschlussvorlage