Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Entsprechend der bestehenden Ermäßigungen für den Besuch des Schwimmbades sollen die Eintrittspreise für den Besuch der Sauna angepasst werden. Gemäß der Satzung des Eigenbetriebes sorgt der Magistrat dafür, dass die Verwaltung und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes mit den Planungen und Zielen der Stadtverwaltung im Einklang stehen Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, auf die „Kommunale Betriebe Rödermark“ mit dem Ziel einzuwirken, die Gebührenordnung des Badehauses Rödermark dahingehend zu ändern, dass:
Für Schüler, Studenten bis 28 Jahren, Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis, Wehrdienstleistende und Teilnehmer an Freiwilligendiensten in besuchsschwachen Zeiten an Werktagen für den Besuch der Sauna ein ermäßigter Eintrittspreises zu entrichten ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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