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Vorlage - CAL/0158/12  

 
 
Betreff: Badehaus - Vergünstigungen für Saunabesuche
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
12.06.2012 
8. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
14.06.2012 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
26.06.2012 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Entsprechend der bestehenden Ermäßigungen für den Besuch des Schwimmbades sollen die Eintrittspreise für den Besuch der Sauna angepasst werden. Gemäß der Satzung des Eigenbetriebes sorgt der Magistrat dafür, dass die Verwaltung und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes mit den Planungen und Zielen der Stadtverwaltung im Einklang stehen


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, auf die „Kommunale Betriebe Rödermark“ mit dem Ziel einzuwirken, die Gebührenordnung des Badehauses Rödermark dahingehend zu ändern, dass:

 

Für Schüler, Studenten bis 28 Jahren, Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis, Wehrdienstleistende und Teilnehmer an Freiwilligendiensten in besuchsschwachen Zeiten an Werktagen für den Besuch der Sauna ein ermäßigter Eintrittspreises zu entrichten ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: