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Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, auf die „Kommunale Betriebe Rödermark“ mit dem Ziel einzuwirken, die Gebührenordnung des Badehauses Rödermark dahingehend zu ändern, dass:
Für Schüler, Studenten bis 28 Jahren, Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis, Wehrdienstleistende und Teilnehmer an Freiwilligendiensten in besuchsschwachen Zeiten an Werktagen für den Besuch der Sauna ein ermäßigter Eintrittspreises zu entrichten ist.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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