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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 04.05.2010 den Verkauf des ehemaligen Empfangsgebäudes des Bahnhofs Ober-Roden an die Herren Reusch, Gotta und Kutschera beschlossen.
Der Bereich Bahnhofsgebäude mit Umfeld ist mit einigen Unwägbarkeiten verbunden, die der klaren Abstimmung bedürfen, z.B. Kabelverlegung, Freistellungverfahren, Zuschussfähigkeit P&R-Anlage, Bahnhofsvorplatzgestaltung. Der Vorgang Bahnhof Ober-Roden wurde daher bereits mehrfach in den städtischen Gremien erörtert. Die Thematik ist deshalb hinreichend bekannt.
Nach vielen Verhandlungs- und Abstimmungsgesprächen mit den Interessenten erfolgte im Oktober 2011 der Protokollierungstermin. Vor Genehmigung des Vertrages durch die Stadt wurde die Denkmaleigenschaft bekannt und somit das Erfordernis einer Vertragsergänzung.
In Gesprächen zwischen den Interessenten, der Bauaufsicht und der Denkmalbehörde wurden die Bebauungsmöglichkeiten erläutert. Weder seitens der Behörden noch nach Meinung anderer Bausachverständigen wird die „Denkmaleigenschaft“ als entscheidendes Kriterium im Negativen angesehen; eher das Gegenteil ist der Fall.
Die Herren Reusch, Gotta und Kutschera fordern nun vom Kreis eine schriftliche Erklärung zur Genehmigungsfähigkeit. Die Bauaufsicht stellt diese aber grundsätzlich nur nach Vorlage konkreter Planunterlagen aus. Die Interessenten sind nicht bereit, diese einzureichen.
Im Hinblick auf die anstehenden Baumaßnahmen „Bahnhofsvorplatz“ und „P&R-Anlage“ und die damit verbundenen erforderlichen Abstimmungen mit den Versorgungsträgern muss nun Klarheit über den weiteren Fortgang erlangt werden.
Die Herren Reusch, Gotta und Kutschera wurden daher mit Zuschrift vom 21.05.2012 gebeten, bis zum 31.05.2012 eine Erklärung abzugeben, in der sie sich verpflichten, einer Ergänzung des Kaufvertrages bezüglich der Denkmaleigenschaft zuzustimmen und aus dieser Tatsache keine Forderungen gegenüber der Stadt abzuleiten; weiterhin, den Vertrag bis zum 30.06.2012 zu beurkunden und entsprechend einer im Vertrag zu vereinbarenden zeitnahen Frist den Bauantrag einzureichen.
Diese Erklärung wurde nicht abgegeben. Eine Einigung ist nicht abzusehen, insbesondere nicht im Hinblick auf die sich seit Jahren hinziehenden schwierigen Vorverhandlungen bzw. Verhandlungen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2010 für den Verkauf des ehemaligen Empfangsgebäudes des Bahnhofs Ober-Roden an die Herren Reusch, Gotta und Kutschera wird aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit weiteren Interessenten Verhandlungen zu führen, wobei folgenden Eckdaten zu berücksichtigen sind:
- Kaufpreis mindestens 68.630,00 €, gemäß Beschluss vom 04.05.2010
- Einrichtung eines Gastronomiebetriebes
- Einfügen in die dem Förderantrag für die Genehmigung der P&R-Anlage zu Grunde liegenden Pläne der Vorplatzgestaltung
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
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