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Vorlage - VO/0160/12  

 
 
Betreff: Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers der Stadtverordnetenversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
14.06.2012 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
26.06.2012 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Nach § 61 HGO muss über jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Niederschrift gefertigt werden. Nachdem der seitherige Schriftführer, Herr Magistratsdirektor Werner Rohmann, mit Wirkung vom 1. August 2012 in den Ruhestand versetzt wird, ist eine Schriftführerin bzw. ein Schriftführer zu bestellen. Aus § 61 Abs. 2 HGO ergibt sich, dass die Bestellung durch Wahl zu erfolgen hat.

 

Für die Wahl gilt § 55 Abs. 3 HGO. Es kann auch durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Es wird empfohlen, die Aufgaben einer bzw. einem Bediensteten der Stadtverwaltung zu übertragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Zur Schriftführerin bzw. zum Schriftführer wird ___________________________ gewählt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: