Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich dafür aus, dass das Land Hessen die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Kommunen und Länder schnellstmöglich, pauschal und in vollem Umfang für die im Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder vorgesehenen Maßnahmen zur Verfügung stellt. Die Stadt Rödermark, welche sich in einer angespannten Haushaltssituation befindet und noch keinen genehmigtem Haushalt hat, sollte weitestgehend von der Beibringung eines Eigenanteils befreit werden und wenn möglich, eine 100-prozentige Förderung des Bundes und des Landes erhalten können.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark sieht erheblichen Bedarf für zusätzliche Investitionen. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat vor der Haushaltsberatung im März 2009
1. zu berichten, wie seitens des Bundes und des Landes Hessen die detaillierten Fördervoraussetzungen ausgestaltet sind.
2. Darzulegen, für welche Projekte baureife Planungen vorliegen bzw. welche Maßnahmen kurzfristig realisiert werden können, die den Vorgaben des Gesetzentwurfes zur Umsetzung des kommunalen Investitionsprogramms entsprechen.
3. Darzulegen, für welche Projekte und Maßnahmen eine rasche Planung in welchem Zeitraum möglich ist. Dabei ist die vorgesehene Vereinfachung des Vergaberechts zu berücksichtigten. Ebenso sollten die Folgekosten für die Projekte und Maßnahmen vorgestellt werden.
4. Eine Prioritätenliste aufzustellen für Projekte und Maßnahmen, die im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms in den nächsten zwei Jahren realisiert werden können und diese der Stadtverordnetenversammlung
Die Punkte 11 und 17 werden gemeinsam aufgerufen. Herr Sturm erläutert den Sachstand zum Konjunkturpaket des Bundes und des Landes Hessen und den derzeit bekannten Konditionen zu Zinszahlung und Tilgung. Darüber hinaus stellt Herr Sturm mögliche Maßnahmen dar, die durchgeführt werden könnten, weist aber darauf hin, dass noch auf die Ausführungsbestimmungen gewartet werden muss.
Im Ältestenrat wurde festgelegt, dass die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen zur Förderung angemeldet werden, aus Gründen der Eilbedürftigkeit auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen wird. Dazu wird eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses einberufen.
Herr Gerl bittet darum, die Haushaltsanträge der Fraktion AL/Die Grünen zum Haushalt 2009 in die Prüfung auf mögliche Maßnahmen für das Konjunkturpaket einzubeziehen.
Die Entscheidung über die Maßnahmen zum Konjunkturpaket wird auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Tagesordnungspunkten 11 und 17 zuzustimmen.