Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Baugebiet „Am Karnweg“ wurde im Rahmen des
Projektes Wohnungsbau für junge Familien in Zusammenarbeit mit der Firma Think
Reserve bereits der erste Bauabschnitt (5 Reihenhäuser) errichtet und
bezogen. Der zweite Bauabschnitt mit 5 Reihenhäusern ist im Verkauf. Für die 6 Reihenhäuser des dritten Bauabschnittes,
Seppl-Herberger-Weg 22-32, möchte die Firma Think Reserve die Möglichkeiten der
Erbbaurechtes nutzen, da hier bessere Möglichkeiten der Vermarktung gesehen
werden. Die Firma Think Reserve beantragt folgendes Modell, das sie bereits mit
diversen Grundstücken der evangelischen Kirche in anderen Kommunen durchgeführt
hat: -
Erbbauzins von 4 % des Grundstückspreises,
bezogen auf den Grundstückspreis ohne Erschließungskosten, die sofort gezahlt
werden -
pro Kind vergünstigt sich der Erbbauzins
während der ersten 7 Jahre um 20 %, danach gilt der Zinssatz von 4 % Grundsätzlich wurde die Möglichkeit, Wohnbaugelände im Rahmen
eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung zu stellen, in Rödermark bisher nicht
praktiziert. Erbbaurechtsverträge wurden nur mit Vereinen zu günstigen,
vereinsfördernden Bedingungen abgeschlossen. In entsprechenden Veröffentlichungen wird ein Erbbauzins von 4 %
- 6 % und ein Nutzungsrecht von 99 Jahren bei Erbbaurechtsverträgen für
Wohnbaugrundstücke als üblich erachtet. Beschlussvorschlag: Im Rahmen des Projektes „Wohnungsbau für junge
Familien“ in Zusammenarbeit mit der Firma Think Reserve stellt die Stadt Rödermark
die Grundstücke für den letzten Bauabschnitt mit 6 Reihenhäusern,
Seppl-Herberger Weg 22-32, im Rahmen des Erbbaurechts zur Verfügung. 1. Der Erbbauzins beträgt 4 % des Grundstückspreises von 250,00
€/qm. 2. Die Erschließungskosten (100,00 €/qm) sind sofort
fällig. 3. Pro Kind vergünstigt sich der Erbbauzins während der ersten 7
Jahre um 20 %. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlage: Lagepläne |
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