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Vorlage - VO/0276/08  

 
 
Betreff: Wohnungsbau für junge Familien
-Möglichkeiten der Erbpacht-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
04.03.2009 
23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.03.2009 
26. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
17.03.2009 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Baugebiet „Am Karnweg“ wurde im Rahmen des Projektes Wohnungsbau für junge Familien in Zusammenarbeit mit der Firma Think Reserve bereits der erste Bauabschnitt (5 Reihenhäuser) errichtet und bezogen. Der zweite Bauabschnitt mit 5 Reihenhäusern ist im Verkauf.

 

Für die 6 Reihenhäuser des dritten Bauabschnittes, Seppl-Herberger-Weg 22-32, möchte die Firma Think Reserve die Möglichkeiten der Erbbaurechtes nutzen, da hier bessere Möglichkeiten der Vermarktung gesehen werden. Die Firma Think Reserve beantragt folgendes Modell, das sie bereits mit diversen Grundstücken der evangelischen Kirche in anderen Kommunen durchgeführt hat:

-         Erbbauzins von 4 % des Grundstückspreises, bezogen auf den Grundstückspreis ohne Erschließungskosten, die sofort gezahlt werden

-         pro Kind vergünstigt sich der Erbbauzins während der ersten 7 Jahre um 20 %, danach gilt der Zinssatz von 4 %

 

Grundsätzlich wurde die Möglichkeit, Wohnbaugelände im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung zu stellen, in Rödermark bisher nicht praktiziert. Erbbaurechtsverträge wurden nur mit Vereinen zu günstigen, vereinsfördernden Bedingungen abgeschlossen.

 

In entsprechenden Veröffentlichungen wird ein Erbbauzins von 4 % - 6 % und ein Nutzungsrecht von 99 Jahren bei Erbbaurechtsverträgen für Wohnbaugrundstücke als üblich erachtet.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen des Projektes „Wohnungsbau für junge Familien“ in Zusammenarbeit mit der Firma Think Reserve stellt die Stadt Rödermark die Grundstücke für den letzten Bauabschnitt mit 6 Reihenhäusern, Seppl-Herberger Weg 22-32, im Rahmen des Erbbaurechts zur Verfügung.

 

1. Der Erbbauzins beträgt 4 % des Grundstückspreises von 250,00 €/qm.

2. Die Erschließungskosten (100,00 €/qm) sind sofort fällig.

3. Pro Kind vergünstigt sich der Erbbauzins während der ersten 7 Jahre um 20 %.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlage:

Anlage:

 

Lagepläne