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Der Tagesordnungspunkt 20 soll an den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Behandlung und Entscheidung verwiesen werden
Im Rahmen der Behandlung des TOP 20 durch den Haupt- und Finanzausschuss sollen auch Festlegungen bezüglich der Maßnahmen, die aus den Mitteln der Konjunkturförderprogramme durchgeführt werden sollen, beschlossen werden. Die diesbezügliche Entscheidungsbefugnis wird durch die Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. (Siehe Beschlussfassung unter TOP 1).
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