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Vorlage - CuF/0069/09  

 
 
Betreff: Haushalt/Konjunkturprogramm
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und FDP-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.03.2009 
26. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)     
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
17.03.2009 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark an Verwaltung zurück verwiesen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.04.2009 
26. öffentlichen Sitzung (Sondersitzung) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die STAVO möge beschießen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen und inwieweit die Stadt Rödermark an den Konjunkturprogrammen von Bund und Land teilnehmen kann.

 

 

Die STAVO ist darüber zu informieren, welche Projekte grundsätzlich förderungswürdig sind. Des Weiteren ist die STAVO über die Modalitäten der Förderung in Kenntnis zusetzen.

 

 

Der Magistrat wird beauftragt, konkrete Projekte für eine Förderung vorzuschlagen. Bei der Auswahl der Projekte sollen insbesondere folgende Umstände berücksichtigt werden.

-Es sind insbesondere Investitionen ins Auge zu fassen, mit denen bei städtischen Gebäuden, Anlagen und Betrieben Energie- und sonstige Betriebskosten gesenkt werden können. In Betracht kommen daher vor allen Dingen Projekte, mit denen keine neuen Folgekosten entstehen, sondern vorhandene Betriebskosten gesenkt werden können.

 

-Maßnahmen zur CO2-Reduzierung sind auch unter dem Kriterium der Folge- und Betriebskosten zu würdigen.

 

-Investitionen sollen daher dann vorgenommen werden, wenn mit diesen Maßnahmen zumindest mittelfristig ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung verbunden ist.

 

-Gerade unter dem Gesichtspunkt der Senkung der Betriebskosten und der Senkung von Folgekosten und auch unter den Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung ist zu prüfen, ob Investitionen bei vorhanden Gebäuden und Anlagen der Vorzug vor der Darstellung neuer Projekte zu geben ist. Das Konjunkturprogramm darf keine Rechtfertigung für Prestigeobjekte sein.

 

-Investitionen und Projekte sind auch darauf hin überprüfen, ob und in welchem Ausmaß mit ihnen positive städtebauliche, soziale oder kulturelle Impulse gesetzt werden können.

 

-Projekte sind darauf hin zu überprüfen, ob mit diesen Maßnahmen ein Beitrag zur Belebung der Ortskerne möglich ist ( zum Beispiel Aufwertung und Gestaltung der Plätze und Straßen).

 

 

 

Die möglichen Förderbereiche

-Kindertagesstätten

-kommunaler Straßenbau

-kommunale Verwaltungsgebäude

-Bürgerhäuser

-Brand- und Katastrophenschutz

-Sportstätten (Hallen)

 

sind ebenfalls unter diesen Kriterien zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: