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Sachverhalt: Gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht besteht. Der Jahresabschluss
ist nach § 27 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz von einem Wirtschaftsprüfer nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers liegt gemäß § 5
Nr. 13 des Eigen- Für die Abschlussprüfung 2008 liegt der Betriebsleitung ein
Angebot vom 23.01.2009 der Firma GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel, in Höhe von 7.000,00
€ zuzüglich der Schreibauslagen, der Reisekosten und der Umsatzsteuer
vor. Die Betriebsleitung empfiehlt, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel, wie im Vorjahr,
mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 zu beauftragen. Beschlussvorschlag: Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ
Treuhand Hessen AG, Kassel, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 des
Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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