Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Das
Zukunftsinvestitionsprogramm, das Bund und Länder zur Abwehr einer Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes aufgelegt haben, soll die Kommunen dabei
unterstützen, zusätzliche, besonders bedeutsame Investitionen zu tätigen. Mit
diesen Investitionen soll insbesondere die lokale / regionale Wirtschaft
gestützt und der Erhalt von Arbeitsplätzen gefördert werden. Von dem kommunalen
Investitionsprogramm sollen alle Kommunen, insbesondere auch finanzschwache
Kommunen profitieren. Zur raschen
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms und Sicherung der lokalen /
regionalen Wirtschaftsstruktur müssen nach unserer Auffassung die
Investitionsmittel, die dem Land zur Verfügung stehen, umgehend, pauschal und
in vollem Umfang an die Kommunen weitergeleitet werden. Beschlussvorschlag: Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich dafür aus, dass
das Land Hessen die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Kommunen
und Länder schnellstmöglich, pauschal und in vollem Umfang für die im Gesetz
zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder vorgesehenen
Maßnahmen zur Verfügung stellt. Die Stadt Rödermark, welche sich in einer
angespannten Haushaltssituation befindet und noch keinen genehmigtem Haushalt
hat, sollte weitestgehend von der Beibringung eines Eigenanteils befreit werden
und wenn möglich, eine 100-prozentige Förderung des Bundes und des Landes
erhalten können. Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark sieht erheblichen Bedarf für
zusätzliche Investitionen. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den
Magistrat vor der Haushaltsberatung im März 2009 1. zu
berichten, wie seitens des Bundes und des Landes Hessen die detaillierten
Fördervoraussetzungen ausgestaltet sind. 2. Darzulegen,
für welche Projekte baureife Planungen vorliegen bzw. welche Maßnahmen
kurzfristig realisiert werden können, die den Vorgaben des Gesetzentwurfes zur
Umsetzung des kommunalen Investitionsprogramms entsprechen. 3. Darzulegen,
für welche Projekte und Maßnahmen eine rasche Planung in welchem Zeitraum
möglich ist. Dabei ist die vorgesehene Vereinfachung des Vergaberechts zu
berücksichtigten. Ebenso sollten die Folgekosten für die Projekte und Maßnahmen
vorgestellt werden. 4. Eine
Prioritätenliste aufzustellen für Projekte und Maßnahmen, die im Rahmen des
kommunalen Investitionsprogramms in den nächsten zwei Jahren realisiert werden
können und diese der Stadtverordnetenversammlung Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||