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Vorlage - SPD/0050/09  

 
 
Betreff: Schnellstmögliche Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder im Rahmen des Konjunkturpaketes II
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.03.2009 
26. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
17.03.2009 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark an Verwaltung zurück verwiesen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.04.2009 
26. öffentlichen Sitzung (Sondersitzung) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

Das Zukunftsinvestitionsprogramm, das Bund und Länder zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes aufgelegt haben, soll die Kommunen dabei unterstützen, zusätzliche, besonders bedeutsame Investitionen zu tätigen. Mit diesen Investitionen soll insbesondere die lokale / regionale Wirtschaft gestützt und der Erhalt von Arbeitsplätzen gefördert werden. Von dem kommunalen Investitionsprogramm sollen alle Kommunen, insbesondere auch finanzschwache Kommunen profitieren.

 

Zur raschen Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms und Sicherung der lokalen / regionalen Wirtschaftsstruktur müssen nach unserer Auffassung die Investitionsmittel, die dem Land zur Verfügung stehen, umgehend, pauschal und in vollem Umfang an die Kommunen weitergeleitet werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich dafür aus, dass das Land Hessen die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Kommunen und Länder schnellstmöglich, pauschal und in vollem Umfang für die im Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder vorgesehenen Maßnahmen zur Verfügung stellt. Die Stadt Rödermark, welche sich in einer angespannten Haushaltssituation befindet und noch keinen genehmigtem Haushalt hat, sollte weitestgehend von der Beibringung eines Eigenanteils befreit werden und wenn möglich, eine 100-prozentige Förderung des Bundes und des Landes erhalten können.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark sieht erheblichen Bedarf für zusätzliche Investitionen. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat vor der Haushaltsberatung im März 2009

 

1.       zu berichten, wie seitens des Bundes und des Landes Hessen die detaillierten Fördervoraussetzungen ausgestaltet sind.

 

2.       Darzulegen, für welche Projekte baureife Planungen vorliegen bzw. welche Maßnahmen kurzfristig realisiert werden können, die den Vorgaben des Gesetzentwurfes zur Umsetzung des kommunalen Investitionsprogramms entsprechen.

 

3.       Darzulegen, für welche Projekte und Maßnahmen eine rasche Planung in welchem Zeitraum möglich ist. Dabei ist die vorgesehene Vereinfachung des Vergaberechts zu berücksichtigten. Ebenso sollten die Folgekosten für die Projekte und Maßnahmen vorgestellt werden.

 

4.       Eine Prioritätenliste aufzustellen für Projekte und Maßnahmen, die im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms in den nächsten zwei Jahren realisiert werden können und diese der Stadtverordnetenversammlung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: