Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Am 07. Juni 2009 wird das
Europäische Parlament neu gewählt. Wahlberechtigt in Rödermark sind nicht nur
alle Rödermarker mit deutschem Pass, sondern auch alle Rödermärker, die aus
einem Land der Europäischen Union stammen. Damit diese in Rödermark wählen können, müssen sie hier in
das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Falls dies nicht der Fall ist, können
diese Bewohner Rödermarks einen
„Antrag auf Eintragung in
das Wählerverzeichnis für Unionsbürger“ stellen und beim Wahlamt
einreichen. Vielen Unionsbürgern ist der
Sachverhalt nicht bekannt, wie sie in Rödermark wahlberechtigt werden können.
Daraus erklärt sich auch die bisherige mäßige Wahlbeteiligung dieser
Bevölkerungsgruppe. Bei den Europawahlen im
Jahre 1999 haben sich bundesweit nur 2% und im Jahre 2004 nur 6% der potentiell
Wahlberechtigten an den Wahlen in ihren aktuellen Heimatorten beteiligt. Wir wollen, dass die
Europäische Union zusammenwächst. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass die
Menschen sich zur Europäischen Union bekennen und sie aktiv mitgestalten. Eine der wichtigsten
Gestaltungsmöglichkeiten ist die Entscheidung über die Zusammensetzung des europäischen Parlaments. Die Teilnahme möglichst
vieler Wähler erhöht auch die Legitimation der gewählten Parlamentarier. Daher sollte der Magistrat
der Stadt alle nichtdeutschen EU-Bürgerinnen und Bürger anschreiben und sie auf
die Möglichkeit der Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl in
Rödermark hinweisen. Dem Schreiben sollte der Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis beiliegen. Dies wäre auch ein Beitrag
zur Förderung der Integration in Rödermark. am 7.6.2009 hinzuweisen Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird
beauftragt, durch geeignete Maßnahmen nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und
–Bürger auf die Möglichkeit der Eintragung in das Wählerverzeichnis der
Stadt Rödermark zur Europawahl Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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