Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Ab 01. Januar 2004 soll die Bewirtschaftung der Gebäude der Stadt Rödermark
durch einen Eigenbetrieb “Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark” erfolgen. Für
die Ausgestaltung des Eigenbetriebes “Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark
gelten folgende Rahmenbedingungen:
1.
Umfang
des Aufgabengebietes
Die neu zu bildende Organisationseinheit befasst sich mit den einzelnen
Aufgaben des Facility-Managements. Diese neue Organisationseinheit bei der
Stadt Rödermark erhält den Namen “Gebäudewirtschaft”.
Ziel der Gebäudewirtschaft ist die Organisation der langfristigen
wirtschaftlichen Nutzung notwendiger Gebäude der Stadt Rödermark.
2.
Inhalte
der Aufgabenbereiche
Der neu zu bildenden Organisationseinheit “Gebäudewirtschaft” werden die
Aufgabenbereiche “Konzept und Planung”, “Erstellung”, “Nutzung” – bestehend aus
technischem Gebäudemanagement, infrastrukturellem Gebäudemanagement und
kaufmännischem Gebäudemanagement – sowie “Sanierung” und “ Abriss” zugeordnet.
3.
Organisationsform
Für die Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark wird als Organisationsform
das “Mietermodell” festgelegt. Sämtliche öffentliche Gebäude einschließlich der
dazugehörenden Darlehen werden in die neu zu gründende Organisationseinheit
übertragen. Im Gegenzug wird von den Fachbereichen für die Nutzung eine
Kostenmiete entrichtet.
4.
Rechtsform
Die Gebäudewirtschaft in der Stadt Rödermark wird in der Rechtsform des
“Eigenbetriebes” geführt. Dieser Eigenbetrieb erhält den Namen “Eigenbetrieb
Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark”.
Der Eigenbetrieb soll zum 01.01.2004 eingerichtet werden.
Der bestehende Eigenbetrieb Wohnungsbau wird in diesen neu zu gründenden
Eigenbetrieb integriert. Bis zur Gründung des neuen Eigenbetriebes wird die
Gebäudewirtschaft als Fachbereich 7 weitergeführt.
Diesem Eigenbetrieb wird das derzeit im Stellenplan vorhandene Personal
des Fachbereiches 7 sowie des Eigenbetriebes Wohnungsbau zugeordnet.
Zusätzliche Stellen sind nicht vorgesehen. Ebenso werden dem neuen Eigenbetrieb
Hausmeister und Reinigungskräfte angehören. Die diesbezügliche Entscheidung
erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Beschlussfassung
über den Wirtschaftsplan mit Stellenplan des Eigenbetriebes.
Der Magistrat wird beauftragt, alle nötigen Schritte zu unternehmen, die
sicher stellen, dass der Eigenbetrieb “Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark”
zum
01. Januar 2004 seine Arbeit aufnehmen kann.