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Tagesordnung - 21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 08.07.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen betr.: Beitritt der Stadt Rödermark zu der internationalen Friedensinitiative "Städte für den Frieden" ("Cities for Peace")      
Ö 5  
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet am ehemaligen Gaswerk  
VO/0080/03  
Ö 6  
Anordnung der Durchführung einer Baulandumlegung für das Gebiet am Gaswerk      
Ö 7  
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße  
VO/0081/03  
Ö 7.1  
Vorlage des Magistrats      
Ö 7.2  
Antrag der FDP-Fraktion vom 16.06.2003      
Ö 8  
Anordnung zur Durchführung einer Baulandumlegung für das Gebiet westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße      
Ö 9  
Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan B 23 "Östlich der Ober-Rodener-Straße"  
VO/0090/03  
Ö 10  
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes B 23 "Östlich der Ober-Rodener Straße" im Rahmen des ergänzenden Verfahrens  
VO/0091/03  
Ö 11  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen betr.: Fortschreibung Altenbericht      
Ö 12  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen betr.: Leitbild einer zukunftsfähigen Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten in Rödermark      
Ö 13  
Antrag der FDP-Fraktion betr.: Hochwasserschutz Nikolaus-Schwarzkopf-Straße      
Ö 14  
Antrag der FDP-Fraktion betr.: Jugendbericht      
Ö 15  
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Freiwilliger Polizeidienst      
Ö 16  
Eckwertebeschluss 2004      
Ö 17  
Neuorganisation der Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark      
    26.06.2003 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 2 - geändert beschlossen
   
   
    08.07.2003 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Ab 01. Januar 2004 soll die Bewirtschaftung der Gebäude der Stadt Rödermark durch einen Eigenbetrieb “Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark” erfolgen. Für die Ausgestaltung des Eigenbetriebes “Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark gelten folgende Rahmenbedingungen:

 

1.                 Umfang des Aufgabengebietes

 

Die neu zu bildende Organisationseinheit befasst sich mit den einzelnen Aufgaben des Facility-Managements. Diese neue Organisationseinheit bei der Stadt Rödermark erhält den Namen “Gebäudewirtschaft”.

 

Ziel der Gebäudewirtschaft ist die Organisation der langfristigen wirtschaftlichen Nutzung notwendiger Gebäude der Stadt Rödermark.

 

2.                 Inhalte der Aufgabenbereiche

 

Der neu zu bildenden Organisationseinheit “Gebäudewirtschaft” werden die Aufgabenbereiche “Konzept und Planung”, “Erstellung”, “Nutzung” – bestehend aus technischem Gebäudemanagement, infrastrukturellem Gebäudemanagement und kaufmännischem Gebäudemanagement – sowie “Sanierung” und “ Abriss” zugeordnet.

 

3.                 Organisationsform

 

Für die Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark wird als Organisationsform das “Mietermodell” festgelegt. Sämtliche öffentliche Gebäude einschließlich der dazugehörenden Darlehen werden in die neu zu gründende Organisationseinheit übertragen. Im Gegenzug wird von den Fachbereichen für die Nutzung eine Kostenmiete entrichtet.

 

4.                 Rechtsform

 

Die Gebäudewirtschaft in der Stadt Rödermark wird in der Rechtsform des “Eigenbetriebes” geführt. Dieser Eigenbetrieb erhält den Namen “Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark”.

 

Der Eigenbetrieb soll zum 01.01.2004 eingerichtet werden.

 

Der bestehende Eigenbetrieb Wohnungsbau wird in diesen neu zu gründenden Eigenbetrieb integriert. Bis zur Gründung des neuen Eigenbetriebes wird die Gebäudewirtschaft als Fachbereich 7 weitergeführt.

Diesem Eigenbetrieb wird das derzeit im Stellenplan vorhandene Personal des Fachbereiches 7 sowie des Eigenbetriebes Wohnungsbau zugeordnet. Zusätzliche Stellen sind nicht vorgesehen. Ebenso werden dem neuen Eigenbetrieb Hausmeister und Reinigungskräfte angehören. Die diesbezügliche Entscheidung erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan mit Stellenplan des Eigenbetriebes.

 

Der Magistrat wird beauftragt, alle nötigen Schritte zu unternehmen, die sicher stellen, dass der Eigenbetrieb “Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark” zum
01. Januar 2004 seine Arbeit aufnehmen kann.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen

Ablehnung:                       FDP

Enthaltung:                      /

Ö 18  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 1 Flurstück 92/1, Dockendorffstraße 21