Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich der
Nikolaus-Schwarzkopf-Straße ist die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses
durch die Stadtverordnetenversammlung, in dem auch eine Gebietsfestlegung
getroffen wird, erforderlich. Der vorgeschlagene Planbereich umfasst die Flächen für die Schaffung von
Baugrundstücken und von Straßen sowie für die Anlegung eines Abfanggrabens. In
diesen Flächen sind auch soweit möglich naturschutzrechtliche
Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Soweit im Rahmen der Planungen weitere
Ausgleichsflächen erforderlichen werden, sollten dann diese Flächen zusätzlich
in den Planbereich aufgenommen werden. Der vorgeschlagene Planbereich beinhaltet Teile verschiedener Gewanne mit
den Bezeichnungen -
Im Entenweiher -
In der Walstatt -
An den Rennwiesen -
Über der Hatterwiese -
Über der Weisenbach. Der Bebauungsplan sollte die Bezeichnung B 32 “An den
Rennwiesen” führen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet im Nordwesten Urberachs
westlich der Nikoalus-Schwarzkopf- und der Rudolf-Diesel-Straße. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan B 32 “An den Rennwiesen” Das Plangebiet erstreckt sich westlich der bebauten Grundstücke der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße, der Rudolf-Diesel-Straße sowie der Adam-Opel-Straße bis maximal ca. 160m in westlicher Richtung innerhalb der Gemarkung Urberach. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist
dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Beabsichtigte Planung: Ziel ist die Bereitstellung von
Wohnbauflächen, wobei in Nachbarschaft zu dem bestehenden Gewerbegebiet im
Nordosten gewerbliche bzw. für Gewerbe und Wohnen nutzbare Bauflächen
ausgewiesen werden sollen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle
Auswirkungen: Nein |
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