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Auszug - Neuorganisation der Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark  

 
 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.07.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird ohne weitere Wortmeldungen abgestimmt

Es wird ohne weitere Wortmeldungen abgestimmt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Ab 01. Januar 2004 soll die Bewirtschaftung der Gebäude der Stadt Rödermark durch einen Eigenbetrieb “Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark” erfolgen. Für die Ausgestaltung des Eigenbetriebes “Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark gelten folgende Rahmenbedingungen:

 

1.                 Umfang des Aufgabengebietes

 

Die neu zu bildende Organisationseinheit befasst sich mit den einzelnen Aufgaben des Facility-Managements. Diese neue Organisationseinheit bei der Stadt Rödermark erhält den Namen “Gebäudewirtschaft”.

 

Ziel der Gebäudewirtschaft ist die Organisation der langfristigen wirtschaftlichen Nutzung notwendiger Gebäude der Stadt Rödermark.

 

2.                 Inhalte der Aufgabenbereiche

 

Der neu zu bildenden Organisationseinheit “Gebäudewirtschaft” werden die Aufgabenbereiche “Konzept und Planung”, “Erstellung”, “Nutzung” – bestehend aus technischem Gebäudemanagement, infrastrukturellem Gebäudemanagement und kaufmännischem Gebäudemanagement – sowie “Sanierung” und “ Abriss” zugeordnet.

 

3.                 Organisationsform

 

Für die Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark wird als Organisationsform das “Mietermodell” festgelegt. Sämtliche öffentliche Gebäude einschließlich der dazugehörenden Darlehen werden in die neu zu gründende Organisationseinheit übertragen. Im Gegenzug wird von den Fachbereichen für die Nutzung eine Kostenmiete entrichtet.

 

4.                 Rechtsform

 

Die Gebäudewirtschaft in der Stadt Rödermark wird in der Rechtsform des “Eigenbetriebes” geführt. Dieser Eigenbetrieb erhält den Namen “Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark”.

 

Der Eigenbetrieb soll zum 01.01.2004 eingerichtet werden.

 

Der bestehende Eigenbetrieb Wohnungsbau wird in diesen neu zu gründenden Eigenbetrieb integriert. Bis zur Gründung des neuen Eigenbetriebes wird die Gebäudewirtschaft als Fachbereich 7 weitergeführt.

Diesem Eigenbetrieb wird das derzeit im Stellenplan vorhandene Personal des Fachbereiches 7 sowie des Eigenbetriebes Wohnungsbau zugeordnet. Zusätzliche Stellen sind nicht vorgesehen. Ebenso werden dem neuen Eigenbetrieb Hausmeister und Reinigungskräfte angehören. Die diesbezügliche Entscheidung erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan mit Stellenplan des Eigenbetriebes.

 

Der Magistrat wird beauftragt, alle nötigen Schritte zu unternehmen, die sicher stellen, dass der Eigenbetrieb “Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark” zum
01. Januar 2004 seine Arbeit aufnehmen kann.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen

Ablehnung:                       FDP

Enthaltung:                      /