Bürgerinformationssystem
Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden (wie in der Vorbesprechung
festgelegt) zusammen aufgerufen. Nach Begründung durch Bürgermeister Maurer und Stellungnahmen der
Fraktionen wird über beide Vorlagen abgestimmt Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das Gebiet zischen der Ricarda-Huch-Straße und dem
Rödermarkring sowie zwischen der Mainzer Straße, tlw. dem Alten Seeweg und dem
Graben südlich des Alten Seeweges. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan A 48 “Südlich des Alten Seeweges” Das Plangebiet wird begrenzt: - im
Süden durch die Mainzer Straße (L 3097) -
im Westen durch den Rödermarkring -
im Norden im Bereich des Grundstückes
Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstück 130/1 durch den Alten Seeweg und die
Ostgrenze dieses Grundstückes sowie durch den südlich des Alten Seeweges
verlaufenden Graben mit der Bezeichnung Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstücke
202/2 und 393/1 sowie -
im Osten durch die Westgrenze der bebauten
Grundstücke Ricarda-Huch-Straße 2 bis 12 sowie Heinrich-Heine-Straße 32 und
Mainzer Straße 79. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist
dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Ziel der Planung ist die Bereitstellung von
Wohn- und von Mischbauflächen. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU,
FDP Ablehnung: SPD,
Andere Liste/Die Grünen Enthaltung: / |
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