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Vorlage - VO/0080/03  

 
 
Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet am ehemaligen Gaswerk
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Bauausschuss Vorberatung
07.05.2003 
16. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.05.2003 
30. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     
26.06.2003 
31. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.05.2003 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
08.07.2003 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Mit der Sanierung des Geländes am Gaswerk in der Mainzer Straße wurde jetzt begonnen. Bereits am 22. Januar 1985 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Grundlage für einen Entwurf war insbesondere die damalige Planung eines Investors. Beabsichtigt war die Bebauung des Geländes mit einer Wohnanlage.

 

Im Geltungsbereich lag etwa die Hälfte der Fläche zwischen dem Rödermarkring und der Ortsrandbebauung.

 

 


 

 

 

Die Umsetzung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich und die Ausweisung als Mischgebiet einschließlich der zulässigen gewerblichen Nutzung ist nur bedingt möglich, da eine Erschließung dieses Gebietes nur über das vorhandene Straßennetz zugelassen wird. Bereits 1984 hat das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt erkennen lassen, dass es einer weiteren Anbindung außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze im Kreuzungsbereich Rödermarkring/L 3097 aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zustimmen wird.

 

Unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastungen der L 3097 und des Rödermarkringes ist nach Rücksprache mit dem Planungsbüro und einem Lärmgutachter davon auszugehen, dass bereits bei Planungen innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches für einen Bebauungsplan auch die schalltechnischen Orientierungswerte nicht eingehalten werden können. Die Errichtung von Lärmschutzeinrichtungen wird für erforderlich gehalten.

Da solche Einrichtung nur sinnvoll sind, wenn sie auch nahe der Quelle des Lärms eingerichtet werden, wird empfohlen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes neu festzulegen und ihn bis zum Rödermarkring hin auszudehnen. Dann kann auch mit entsprechenden bauleitplanerischen Festsetzung bereits der Ausbreitung des Verkehrslärmes entgegengewirkt werden, z.B. geschlossene Bauweise entlang der klassifizierten Straße oder auch aktive Lärmschutzeinrichtungen

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zischen der Ricarda-Huch-Straße und dem Rödermarkring sowie zwischen der Mainzer Straße, tlw. dem Alten Seeweg und dem Graben südlich des Alten Seeweges.

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan A 48 “Südlich des Alten Seeweges”

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

-        im Süden durch die Mainzer Straße (L 3097)

-                     im Westen durch den Rödermarkring

-                     im Norden im Bereich des Grundstückes Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstück 130/1 durch den Alten Seeweg und die Ostgrenze dieses Grundstückes sowie durch den südlich des Alten Seeweges verlaufenden Graben mit der Bezeichnung Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstücke 202/2 und 393/1 sowie

-                     im Osten durch die Westgrenze der bebauten Grundstücke Ricarda-Huch-Straße 2 bis 12 sowie Heinrich-Heine-Straße 32 und Mainzer Straße 79.

 

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Wohn- und von Mischbauflächen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein