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Vorlage - VO/0091/03  

 
 
Betreff: Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes B 23 "Östlich der Ober-Rodener Straße" im Rahmen des ergänzenden Verfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102\B 23Er
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Wirtschafts- und Bauausschuss Vorberatung
07.05.2003 
16. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
25.06.2003 
17. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.05.2003 
30. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     
26.06.2003 
31. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.05.2003 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
08.07.2003 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt wurde die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens für den Bebauungsplan B 23 “Östlich der Ober-Rodener Straße” empfohlen.

 

Der nächste Bearbeitungsschritt ist die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.

 

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Teil des Aufstellungsverfahrens. Sie findet ihren Abschluss mit dem Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes B 23 “Östlich der Ober-Rodener Straße” im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom April 2003.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach an der Ober-Rodener Straße unmittelbar nördlich der Bahnlinie Dreieich - Ober-Roden.

 

Der Geltungsbereich reicht

              im Nordwesten bis an die Ober-Rodener Straße (L 3097) einschließlich der Straßenparzellen,

              im Nordosten bis an die Straße “Am Schwimmbad” einschließlich der Straßenparzellen und die östliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück Nr. 166/1

              im Süden bis an die Bahnlinie Dreieich - Ober-Roden

              im Westen bis an die Westgrenze des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 9
Flurstück Nr. 165/2.

 

Darüber hinaus umfasst der Bebauungsplan Teile der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstücke 155/4, 156/6 und 154/8, die an die Ober-Rodener Straße grenzen.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird durchgeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein