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Sachverhalt: Unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt wurde die Durchführung eines
ergänzenden Verfahrens für den Bebauungsplan B 23 “Östlich der Ober-Rodener
Straße” empfohlen. Der nächste Bearbeitungsschritt ist die erneute öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Teil des
Aufstellungsverfahrens. Sie findet ihren Abschluss mit dem Beschluss des
Bebauungsplanes als Satzung. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Baugesetzbuch (BauGB)
vom 27. August 1997 die erneute öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes B 23 “Östlich der Ober-Rodener Straße” im Stadtteil
Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Grundlage dieses Beschlusses ist der
Entwurf vom April 2003. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach an
der Ober-Rodener Straße unmittelbar nördlich der Bahnlinie Dreieich -
Ober-Roden. Der Geltungsbereich reicht –
im Nordwesten bis an die Ober-Rodener
Straße (L 3097) einschließlich der Straßenparzellen, –
im Nordosten bis an die Straße “Am
Schwimmbad” einschließlich der Straßenparzellen und die östliche Grenze des
Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück Nr. 166/1 –
im Süden bis an die Bahnlinie Dreieich -
Ober-Roden –
im Westen bis an die Westgrenze des
Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 9 Darüber hinaus umfasst der Bebauungsplan
Teile der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstücke 155/4, 156/6 und
154/8, die an die Ober-Rodener Straße grenzen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird
durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle
Auswirkungen: Nein |
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