Bürgerinformationssystem
Nach Begründung durch Herrn von der Lühe
und den Stellungnahmen der Fraktionen wird über den Antrag abgestimmt. Leitbild einer zukunftsfähigen Entwicklung von Wohn- und
Gewerbegebieten in Rödermark
In Ergänzung zu der in der letzten
Stadtverordnetensitzung getroffenen Grundsatzentscheidung zur zukünftigen
Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten in Rödermark wird folgendes Leitbild
beschlossen 1.
Bei der
Neuentwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten nutzt die Stadt die
Fachkompetenz ihrer Bevölkerung, denn komplexe Probleme bedürfen der Mitwirkung
aller. Kompetente Ansprechpartner aus Landwirtschaft und Naturschutz werden in
die Entscheidungsprozesse einbezogen. 2.
Eingriffe in Natur- und Landschaft lassen
sich nicht immer vermeiden. Hier ist es nötig, dass die Ausgleichspflicht ernst
genommen und ihre Umsetzung auch überwacht wird; entsprechende Kompetenzen
werden gesichert und gegebenenfalls ausgebaut. 3.
Unverbaute Fläche ist wertvoll. Sie hat
öko-soziale Funktionen als landwirtschaftlicher Kulturraum, als Naturraum oder
als Wohn- und Verkehrsraum. Unversiegelter Natur- und Kulturraum ist Lebensraum
und Lebensgrundlage, dient der Sicherung der Biodiversität und bietet
Erholungsraum für den Menschen. Die grüne Mitte zwischen Ober-Roden und
Urberach ist dafür hervorragend geeignet. Jedoch sind auch die westlichen und
östlichen Zugänge zur grünen Mitte weitgehend von Bebauung frei zu halten, um
den Austausch von Flora und Fauna zu ermöglichen, und um weitere ökologische
Ausgleichsflächen für die künftig geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft zu
haben. 4.
Auch die wenigen verbliebenen bäuerlichen
Betriebe in der Gemarkung Rödermarks sind auf den Boden zur Sicherung der
Versorgung der Bevölkerung mit regionalen landwirtschaftlichen Produkten und
zur Sicherung ihres Lebensunterhalts angewiesen. Gleichzeitig erhalten sie
einen über Jahrhunderte gewachsenen Kulturraum und damit Lebensqualität. Diese
Funktionen gilt es zu erhalten und zu schützen. 5.
Bei der Neubebauung werden die Grundsätze
des ökologischen Bauens beachtet; auch dazu werden bereits in der Planungsphase
geeignete Beteiligungsforen organisiert. Standortabhängig werden die
Möglichkeiten der Ø
Nutzung von aktiver und passiver
Sonnenenergie (Photovoltaik, thermische Anlagen, Ausrichtung der Straßen und
Häuser entspr. der Sonneneinstrahlung), Ø
Niedrigenergiehäuser, Ø
Verwendung von schadstofffreien und
wiederverwertbaren Materialien, Ø
Zisternen für Regenwassernutzung und
Hochwasserschutz geprüft und –wenn
möglich- im jeweiligen Bebauungsplan aufgenommen. In jedem Fall findet eine
entsprechende umfängliche Beratung für alle bauwilligen Bürgerinnen und Bürger
statt. 6.
Die Belange von Menschen mit Behinderungen
werden berücksichtigt. Dazu sind ensprechende Obleute frühzeitig in Planung und
Bauausführung einzubinden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Wege und
Zugänge zu allen infrastrukturellen Einrichtungen rollstuhlgerecht ausgerichtet
sind und deren Nutzung für Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind,
ohne Einschränkung möglich ist. 7.
Ein Schwerpunkt der städtebaulichen
Entwicklung ist die Innenentwicklung. Dazu wird das Bauflächenpotenzial im
Innenbereich umfänglich dargestellt.(Beispiele für eine gelungene
Innenentwicklung sind u.a. ehemaliges Gaswerk, Autohaus Gotta, Gelände der
Möbelfabrik Weber) 8.
Eine erhöhte Aufmerksamkeit gilt der
Aufwertung der Ortskerne unter Berücksichtigung kurzer Wege zur Deckung des
täglichen Bedarfs und zu den zur Verfügung stehenden öffentlichen
Einrichtungen. Die Ortskerne werden so zu Orten des Begegnens, zu sozialen Räumen. 9. Die
dargestellten Kriterien für eine nachhaltige bauliche Entwicklung in Rödermark
beruhen auf einer noch zu erstellenden langfristigen Bedarfsanalyse an Wohn-,
Arbeits- und Freizeiträumen auf Grundlage einer wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Kosten-Nutzen-Rechnung. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: SPD,
Andere Liste/Die Grünen Ablehnung: CDU,
FDP Enthaltung: / |
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