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Auszug - Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen betr.: Leitbild einer zukunftsfähigen Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten in Rödermark  

 
 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 08.07.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach Begründung durch Herrn von der Lühe und den Stellungnahmen der Fraktionen wird über den Antrag abgestimmt.

Leitbild einer zukunftsfähigen Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten in Rödermark

Leitbild einer zukunftsfähigen Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten in Rödermark

 

In Ergänzung zu der in der letzten Stadtverordnetensitzung getroffenen Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten in Rödermark wird folgendes Leitbild beschlossen

 

1.     Bei der  Neuentwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten nutzt die Stadt die Fachkompetenz ihrer Bevölkerung, denn komplexe Probleme bedürfen der Mitwirkung aller. Kompetente Ansprechpartner aus Landwirtschaft und Naturschutz werden in die Entscheidungsprozesse einbezogen.

2.     Eingriffe in Natur- und Landschaft lassen sich nicht immer vermeiden. Hier ist es nötig, dass die Ausgleichspflicht ernst genommen und ihre Umsetzung auch überwacht wird; entsprechende Kompetenzen werden gesichert und gegebenenfalls ausgebaut.

3.     Unverbaute Fläche ist wertvoll. Sie hat öko-soziale Funktionen als landwirtschaftlicher Kulturraum, als Naturraum oder als Wohn- und Verkehrsraum. Unversiegelter Natur- und Kulturraum ist Lebensraum und Lebensgrundlage, dient der Sicherung der Biodiversität und bietet Erholungsraum für den Menschen. Die grüne Mitte zwischen Ober-Roden und Urberach ist dafür hervorragend geeignet. Jedoch sind auch die westlichen und östlichen Zugänge zur grünen Mitte weitgehend von Bebauung frei zu halten, um den Austausch von Flora und Fauna zu ermöglichen, und um weitere ökologische Ausgleichsflächen für die künftig geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft zu haben.

4.     Auch die wenigen verbliebenen bäuerlichen Betriebe in der Gemarkung Rödermarks sind auf den Boden zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit regionalen landwirtschaftlichen Produkten und zur Sicherung ihres Lebensunterhalts angewiesen. Gleichzeitig erhalten sie einen über Jahrhunderte gewachsenen Kulturraum und damit Lebensqualität. Diese Funktionen gilt es zu erhalten und zu schützen.

5.     Bei der Neubebauung werden die Grundsätze des ökologischen Bauens beachtet; auch dazu werden bereits in der Planungsphase geeignete Beteiligungsforen organisiert. Standortabhängig werden die Möglichkeiten der

 

Ø      Nutzung von aktiver und passiver Sonnenenergie (Photovoltaik, thermische Anlagen, Ausrichtung der Straßen und Häuser entspr. der Sonneneinstrahlung),

Ø      Niedrigenergiehäuser,

Ø      Verwendung von schadstofffreien und wiederverwertbaren Materialien,

Ø      Zisternen für Regenwassernutzung und Hochwasserschutz

geprüft und –wenn möglich- im jeweiligen Bebauungsplan aufgenommen. In jedem Fall findet eine entsprechende umfängliche Beratung für alle bauwilligen Bürgerinnen und Bürger statt.

6.     Die Belange von Menschen mit Behinderungen werden berücksichtigt. Dazu sind ensprechende Obleute frühzeitig in Planung und Bauausführung einzubinden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Wege und Zugänge zu allen infrastrukturellen Einrichtungen rollstuhlgerecht ausgerichtet sind und deren Nutzung für Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, ohne Einschränkung möglich ist.

7.     Ein Schwerpunkt der städtebaulichen Entwicklung ist die Innenentwicklung. Dazu wird das Bauflächenpotenzial im Innenbereich umfänglich dargestellt.(Beispiele für eine gelungene Innenentwicklung sind u.a. ehemaliges Gaswerk, Autohaus Gotta, Gelände der Möbelfabrik Weber)

8.     Eine erhöhte Aufmerksamkeit gilt der Aufwertung der Ortskerne unter Berücksichtigung kurzer Wege zur Deckung des täglichen Bedarfs und zu den zur Verfügung stehenden öffentlichen Einrichtungen. Die Ortskerne werden so zu Orten des Begegnens, zu sozialen Räumen.

9.     Die dargestellten Kriterien für eine nachhaltige bauliche Entwicklung in Rödermark beruhen auf einer noch zu erstellenden langfristigen Bedarfsanalyse an Wohn-, Arbeits- und Freizeiträumen auf Grundlage einer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kosten-Nutzen-Rechnung.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                    SPD, Andere Liste/Die Grünen

Ablehnung:                       CDU, FDP

Enthaltung:                      /