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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anordnung der
Baulandumlegung gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August
1997 für das Gebiet “Südlich des alten Seeweges. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU,
FDP Ablehnung: SPD,
Andere Liste/Die Grünen Enthaltung: / |
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