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Sachverhalt: Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in verschiedenen Beschlüssen das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes B 23 “Östlich der Ober-Rodener
Straße” bemängelt. Den Gremien der Stadt sind die aufgezeigten baurechtlichen Probleme
betreffend das Baugebiet bekannt gegeben worden. Nach den Feststellungen des
Gerichtes sind im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einige formelle
und materielle Fragen nicht ausreichend behandelt und geklärt worden. Es wird
davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan nicht nichtig ist sondern dass im
Falle einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel im anhängigen
Normenkontrollverfahren die Feststellung der Unwirksamkeit (mit der Möglichkeit
der Heilung) erfolgen würde. Auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes
Darmstadt zu den Anträgen Aktenzeichen 9 TG 189/03,2 G 2467/02(2) und 2 G
2007/02 (2) deuten darauf hin dass die unterlaufenen Fehler (seinerzeit wegen
der vermeintlichen Eilbedürftigkeit) heilbar sein dürften. Es wird daher die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 215 a
Baugesetzbuch vorgeschlagen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung eines
ergänzenden Verfahrens für den Bebauungsplanes B 23 “Östlich der Ober-Rodener
Straße” gemäß Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle
Auswirkungen: Nein |
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