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Vorlage - VO/0090/03  

 
 
Betreff: Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan B 23 "Östlich der Ober-Rodener-Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102\B23
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Bauausschuss Vorberatung
07.05.2003 
16. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
25.06.2003 
17. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.05.2003 
30. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     
26.06.2003 
31. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.05.2003 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
08.07.2003 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in verschiedenen Beschlüssen das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes B 23 “Östlich der Ober-Rodener Straße” bemängelt.

 

Den Gremien der Stadt sind die aufgezeigten baurechtlichen Probleme betreffend das Baugebiet bekannt gegeben worden. Nach den Feststellungen des Gerichtes sind im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einige formelle und materielle Fragen nicht ausreichend behandelt und geklärt worden. Es wird davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan nicht nichtig ist sondern dass im Falle einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel im anhängigen Normenkontrollverfahren die Feststellung der Unwirksamkeit (mit der Möglichkeit der Heilung) erfolgen würde. Auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Darmstadt zu den Anträgen Aktenzeichen 9 TG 189/03,2 G 2467/02(2) und 2 G 2007/02 (2) deuten darauf hin dass die unterlaufenen Fehler (seinerzeit wegen der vermeintlichen Eilbedürftigkeit) heilbar sein dürften.

 

Es wird daher die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 215 a Baugesetzbuch vorgeschlagen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens für den Bebauungsplanes B 23 “Östlich der Ober-Rodener Straße” gemäß
§ 215 a Baugesetzbuch.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein