Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Baugesetzbuch (BauGB)
vom 27. August 1997 die erneute öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes B 23 “Östlich der Ober-Rodener Straße” im Stadtteil
Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Grundlage dieses Beschlusses ist der
Entwurf vom April 2003.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach an
der Ober-Rodener Straße unmittelbar nördlich der Bahnlinie Dreieich -
Ober-Roden.
Der Geltungsbereich reicht
–
im Nordwesten bis an die Ober-Rodener
Straße (L 3097) einschließlich der Straßenparzellen,
–
im Nordosten bis an die Straße “Am
Schwimmbad” einschließlich der Straßenparzellen und die östliche Grenze des
Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück Nr. 166/1
–
im Süden bis an die Bahnlinie Dreieich -
Ober-Roden
–
im Westen bis an die Westgrenze des
Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 9
Flurstück Nr. 165/2.
Darüber hinaus umfasst der Bebauungsplan
Teile der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstücke 155/4, 156/6 und
154/8, die an die Ober-Rodener Straße grenzen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird
durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: