Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zischen der Ricarda-Huch-Straße
und dem Rödermarkring sowie zwischen der Mainzer Straße, tlw. dem Alten Seeweg
und dem Graben südlich des Alten Seeweges.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan A 48 “Südlich des Alten Seeweges”
Das Plangebiet wird begrenzt:
-im
Süden durch die Mainzer Straße (L 3097)
-im Westen durch den Rödermarkring
-im Norden im Bereich des Grundstückes
Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstück 130/1 durch den Alten Seeweg und die
Ostgrenze dieses Grundstückes sowie durch den südlich des Alten Seeweges
verlaufenden Graben mit der Bezeichnung Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstücke
202/2 und 393/1 sowie
-im Osten durch die Westgrenze der bebauten
Grundstücke Ricarda-Huch-Straße 2 bis 12 sowie Heinrich-Heine-Straße 32 und
Mainzer Straße 79.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist
dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Ziel der Planung ist die Bereitstellung von
Wohn- und von Mischbauflächen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
07.05.2003 - Wirtschafts- und Bauausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
08.05.2003 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
20.05.2003 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 12 - zurückgestellt
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zischen der Ricarda-Huch-Straße
und dem Rödermarkring sowie zwischen der Mainzer Straße, tlw. dem Alten Seeweg
und dem Graben südlich des Alten Seeweges.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan A 48 “Südlich des Alten Seeweges”
Das Plangebiet wird begrenzt:
-im
Süden durch die Mainzer Straße (L 3097)
-im Westen durch den Rödermarkring
-im Norden im Bereich des Grundstückes
Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstück 130/1 durch den Alten Seeweg und die
Ostgrenze dieses Grundstückes sowie durch den südlich des Alten Seeweges
verlaufenden Graben mit der Bezeichnung Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstücke
202/2 und 393/1 sowie
-im Osten durch die Westgrenze der bebauten
Grundstücke Ricarda-Huch-Straße 2 bis 12 sowie Heinrich-Heine-Straße 32 und
Mainzer Straße 79.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist
dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Ziel der Planung ist die Bereitstellung von
Wohn- und von Mischbauflächen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
26.06.2003 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
08.07.2003 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das Gebiet zischen der Ricarda-Huch-Straße und dem
Rödermarkring sowie zwischen der Mainzer Straße, tlw. dem Alten Seeweg und dem
Graben südlich des Alten Seeweges.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan A 48 “Südlich des Alten Seeweges”
Das Plangebiet wird begrenzt:
-im
Süden durch die Mainzer Straße (L 3097)
-im Westen durch den Rödermarkring
-im Norden im Bereich des Grundstückes
Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstück 130/1 durch den Alten Seeweg und die
Ostgrenze dieses Grundstückes sowie durch den südlich des Alten Seeweges
verlaufenden Graben mit der Bezeichnung Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstücke
202/2 und 393/1 sowie
-im Osten durch die Westgrenze der bebauten
Grundstücke Ricarda-Huch-Straße 2 bis 12 sowie Heinrich-Heine-Straße 32 und
Mainzer Straße 79.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist
dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Ziel der Planung ist die Bereitstellung von
Wohn- und von Mischbauflächen.