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Tagesordnung - 5. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 5. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 07.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Bericht zum 1. Halbjahr 2021  
Enthält Anlagen
VO/0224/21  
Ö 4  
Änderung der Anstaltssatzung der "Holzkontor Damstadt-Dieburg-Offenbach AöR"  
Enthält Anlagen
VO/0227/21  
Ö 5  
Gesamtabschluss 2019  
Enthält Anlagen
VO/0184/21  
Ö 6  
Jahresabschluss 2020  
Enthält Anlagen
VO/0185/21  
Ö 7  
Jahresabschluss 2020 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0178/21  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grüne: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen  
CAL/0198_1/21  
Ö 8.1  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen
SPD/0198_2/21  
Ö 8.2  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen  
FWR/0198_3/21  
Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Ausweitung der öffentlichen Freizeitfläche hinter dem Badehaus  
FDP/0135/21  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Starkregengefährdungsanalyse  
SPD/0242/21  
Ö 11  
Antrag der SPD-Fraktion: Aufwertung des Bolzplatzes Seligenstädter Straße  
SPD/0236/21  
Ö 12  
Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania  
FDP/0237/21  
Ö 13  
Antrag der FDP-Fraktion: Prioritätenliste Jugendplätze  
FDP/0238/21  
Ö 14  
Antrag der FDP-Fraktion: Runder Tisch "Jugenddialog"  
FDP/0239/21  
Ö 15  
Antrag der FDP-Fraktion: Stilllegung von Waldflächen  
FDP/0240/21  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein.

2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen.

3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    05.10.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
   

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird auf die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses als zuständigen Ausschuss verschoben, ggf. in die nächste Gremienrunde.

 

   
    07.10.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 15 - zurückgestellt
   

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein.

2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen.

3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen.

 

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.

 

   
    27.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 15 - zurückgestellt
   

Der Antrag wird geschoben.

 

   
    25.11.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 15 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein.

2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen.

3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen.

 

Die Koalitionsfraktionen kündigen an, einen Änderungsantrag zu stellen. Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.

 

Ö 16  
Antrag der Fraktion FWR: Bürger-App Rödermark  
FWR/0241/21  
Ö 17  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 18  
Mitteilungen und Anfragen