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Auszug - Änderungsantrag der Fraktion FWR: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen  

 
 
5. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 8.2
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
FWR/0198_3/21 Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen (Änderungsantrag)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist. 

 

Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.

 

Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: FWR

Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Enthaltung: