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Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung.
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss stimmt einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung: |
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