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Beschluss:
Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen.
Nach vorstehend angeführtem Satz wird die folgende Ergänzung eingefügt:
Die Klimafolgen und Klimaschutzziele sind hierbei am Klimaschutzabkommen von Paris und der Klimaschutzvereinbarung der EU vom 05.05.2021 zu orientieren. D.h.: • Einhaltung des 1,5°C-Zieles globaler Erwärmung gegenüber vorindustrieller Zeit, • Klimaneutralität bis 2050, • Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 EU intern netto um mindestens 55% im Vergleich zu 1990.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Ablehnung: FDP, FWR Enthaltung: |
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