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Tagesordnung - 34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 03.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 19:53 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3     Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Anfrage der Fraktion FWR: Ortsdurchfahrt Urberach  
FWR/0239/20  
Ö 3.2  
Anfrage der Fraktion FWR: Standstreifen B459 Waldacker  
FWR/0240/20  
Ö 3.3  
Anfrage der Fraktion FWR: Fördermittel Stadtumbau und Zukunft Stadtgrün  
FWR/0241/20  
Ö 3.4  
Anfrage der Fraktion FWR: Asphalt Bahnhofstraße  
FWR/0242/20  
Ö 3.5  
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Bewegungsparcours in der Carl-Benz-Straße?  
FDP/0243/20  
Ö 3.6  
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: "Helfende Hand" und "Kinderkommissar LEON"  
FDP/0244/20  
Ö 3.7  
Anfrage der Fraktion FWR: Ortsumgehung Rödermark  
FWR/0253/20  
Ö 3.8  
Anfrage der SPD-Fraktion: Ruhender Verkehr  
SPD/0254/20  
Ö 4  
Nachwahl eines Mitgliedes der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"; hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person  
VO/0214/20  
Ö 5  
Grundstück Gemarkung Urberach Flur 8 Flurstück 2/2, Rudolf-Diesel-Straße
VO/0227/20  
Ö 6  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden; Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0231/20  
Ö 7  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden; Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Enthält Anlagen
VO/0232/20  
Ö 8  
Antrag der SPD-Fraktion: Beseitigung des S-Bahnübergangs in Ober-Roden  
SPD/0223/20  
Ö 9  
Antrag der SPD-Fraktion: Sozialer Wohnungsbau in Rödermark  
SPD/0224/20  
Ö 10  
Antrag der FDP-Fraktion: Livestream aus der bzw. in der Stadtverordnetenversammlung  
FDP/0245/20  
Ö 11  
Übertragung von Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (§ 50 Abs. 1 Satz 2 HGO)  
VO/0255/20  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark überträgt gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 HGO die Beschlussfassung der folgenden Angelegenheiten

 

-          Entscheidungen im Rahmen der Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstige Träger öffentlicher Belange von Bebauungsplänen

-          Entscheidungen zu Grundstücksankäufen- und –verkäufen

-          Entscheidungen zur Verkehrsplanung,

 

die nicht der ausschließlichen Zuständigkeit der Stadtverordnetensammlung nach § 51 HGO unterliegen, auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.

 

Die Übertragung der vorgenannten Angelegenheiten erfolgt während der Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus, längstens bis zum Ende der Legislaturperiode.

 

Sollten während dieses Zeitraums Themen zur Beschlussfassung anstehen, die gemäß § 51 HGO eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich machen, so be­schließt die Stadtverordnetenversammlung mit der Vorbereitung dieser Sitzung ausschließlich den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu beauftragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    03.11.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark überträgt gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 HGO die Beschlussfassung der folgenden Angelegenheiten

-          Entscheidungen im Rahmen der Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstige Träger öffentlicher Belange von Bebauungsplänen

-          Entscheidungen zu Grundstücksankäufen- und verkäufen

-          Entscheidungen zur Verkehrsplanung,

die nicht der ausschließlichen Zuständigkeit der Stadtverordnetensammlung nach § 51 HGO unterliegen, auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.

Die Übertragung der vorgenannten Angelegenheiten erfolgt während der Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus, längstens bis zum Ende der Legislaturperiode.

Sollten hrend dieses Zeitraums Themen zur Beschlussfassung anstehen, die gemäß § 51 HGO eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich machen, so be­schließt die Stadtverordnetenversammlung mit der Vorbereitung dieser Sitzung ausschließlich den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (11), AL/Die Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (2), Fraktionslos (1) 

Ablehnung: /

Enthaltung: /