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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark überträgt gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 HGO die Beschlussfassung der folgenden Angelegenheiten - Entscheidungen im Rahmen der Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstige Träger öffentlicher Belange von Bebauungsplänen - Entscheidungen zu Grundstücksankäufen- und –verkäufen - Entscheidungen zur Verkehrsplanung, die nicht der ausschließlichen Zuständigkeit der Stadtverordnetensammlung nach § 51 HGO unterliegen, auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss. Die Übertragung der vorgenannten Angelegenheiten erfolgt während der Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus, längstens bis zum Ende der Legislaturperiode. Sollten während dieses Zeitraums Themen zur Beschlussfassung anstehen, die gemäß § 51 HGO eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich machen, so beschließt die Stadtverordnetenversammlung mit der Vorbereitung dieser Sitzung ausschließlich den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (11), AL/Die Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (2), Fraktionslos (1) Ablehnung: / Enthaltung: / |
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