Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden wird vorgeschlagen, die Behandlung von Angelegenheiten - die nicht vom Katalog der ausschließlichen Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung nach § 51 HGO erfasst werden - auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu delegieren.
Dieser Vorschlag sollte aufgenommen und während der Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus - längstens bis zum Ende der Legislaturperiode - die Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 1 auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss übertragen werden.
§ 50 Abs. 1 HGO sieht vor, dass die Angelegenheiten wie folgt bestimmt werden:
- Entscheidungen im Rahmen der Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstige Träger öffentlicher Belange von Bebauungsplänen - Entscheidungen zu Grundstücksankäufen- und –verkäufen - Entscheidungen zur Verkehrsplanung
Sollten Themen zur Beschlussfassung anstehen, die gemäß § 51 HGO eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich machen, so wird empfohlen, mit Vorbereitung dieser Sitzung ausschließlich den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungs-ausschuss zu betrauen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark überträgt gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 HGO die Beschlussfassung der folgenden Angelegenheiten
- Entscheidungen im Rahmen der Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstige Träger öffentlicher Belange von Bebauungsplänen - Entscheidungen zu Grundstücksankäufen- und –verkäufen - Entscheidungen zur Verkehrsplanung,
die nicht der ausschließlichen Zuständigkeit der Stadtverordnetensammlung nach § 51 HGO unterliegen, auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Die Übertragung der vorgenannten Angelegenheiten erfolgt während der Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus, längstens bis zum Ende der Legislaturperiode.
Sollten während dieses Zeitraums Themen zur Beschlussfassung anstehen, die gemäß § 51 HGO eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich machen, so beschließt die Stadtverordnetenversammlung mit der Vorbereitung dieser Sitzung ausschließlich den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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