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Auszug - Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers  

 
 
34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 03.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 19:53 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
 
Beschluss


Feststellung der Tagesordnung:

 

Im Ältestenrat wurden für die heutige Sitzung folgende Festlegungen getroffen:

 

  • TOP 4  Wahl erfolgt in offener Abstimmung
  • TOP 5  Abstimmung unter TO A
  • TOP 6 und 7  Nach Erläuterungen durch BGM Rotter

  ohne weitere Aussprache

  • TOP 8, 9 und 10  Werden geschoben

 

Der Stadtverordnetenvorsteher bittet die Stadtverordneten um ihr Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 5 unter TO A abzustimmen.

Nachdem dies bejaht wurde, lässt er über den Tagesordnungspunkt 5 unter TO A abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU (11), AL/Die Grüne (9), SPD (4), FWR (4), FDP (2), Fraktionslos (1)

Ablehnung:   /

Enthaltung:        /

 

 

Des Weiteren liegt eine Tischvorlage zur „Übertragung von Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (§ 50 Abs. 1 Satz 2 HGO)“ (VO/0255/20) vor. Zur Aufnahme der Beschlussvorlage auf die Tagesordnung ist die Zustimmung mit einer 2/3-Mehrheit notwendig.

Nachdem der Stadtverordnetenvorsteher den Geschäftsordnungsantrag zur Aufnahme der Tischvorlage auf die Tagesordnung gestellt hat, fragt Herr Gensert, ob das Einvernehmen aller Fraktionen zur Zustimmung vorliegt. Nach sich anschließenden Wortbeiträgen des Bürgermeisters und Herrn Kruger lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die Aufnahme der Tischvorlage auf die Tagesordnung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU (11), AL/Die Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (2), Fraktionslos (1)

Ablehnung:   /

Enthaltung:        /

 

Da die erforderliche 2/3-Mehrheit erzielt wurde, wird die Vorlage „Übertragung von Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (§ 50 Abs. 1 Satz 2 HGO)“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung gesetzt und unter TOP 11 aufgerufen.

 

 

Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers:

 

Herr Sulzmann berichtet, dass es keine Einwendungen gegen die Niederschrift vom 15. September 2020 gab und diese somit als genehmigt gilt.

 

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen wurden am Nachmittag vor der Sitzung an alle Stadtverordnete und Magistratsmitglieder per E-Mail versendet.  

r die Stadtverordneten, die die Papierzustellung gewählt haben, liegen gedruckte Exemplare auf den Plätzen aus.

  • Tischvorlage zur „Übertragung von Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (§ 50 Abs. 1 Satz 2 HGO)“ (VO/0255/20)
  • Mitteilung über die Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben