Bürgerinformationssystem

Vorlage - FDP/0243/20  

 
 
Betreff: Sachstand: Bewegungsparcours in der Carl-Benz-Straße? (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
03.11.2020 
34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 24.05.2016 wurde das Flurstück 286, Flur Urberach 7, Carl-Benz-Straße 6 an die Firma Liberty verkauft, um dort barrierefreie Mietwohnungen mit Assistenz zu errichten. Vertraglich festgelegt wurde dabei, dass mindestens 50 % der Wohnungen an Personen vermietet werden muss, die 60 Jahre oder älter oder mobil eingeschränkt sind mit einem Grad der Behinderung von mind. 30 %. Diese Verpflichtung wurde im Kaufvertrag schuldrechtlich mit einem Betrag von 100.000,00 € auf die Dauer von 30 Jahren abgesichert. Ein weiterer Teil des vorstehend genannten Beschlusses war, dass die Firma auf ihre Kosten auf der benachbarten städtischen Parzelle 287, die im ursprünglichen Bebauungsplan als eine von 6 Flächen als „Öffentliche Grünfläche – Spielplatz“ vorgesehen war, einen der Öffentlichkeit zugängigen Bewegungsparcours hauptsächlich für Senioren errichtet und diesen für die Dauer von 30 Jahren vollumfänglich unterhält. Die Nutzung und Gestaltung der Parzelle 287 wurde in einer gesonderten Vereinbarung verbindlich geregelt.

 

Im August 2017 hat sich die Stadt Rödermark um Fördergelder aus dem Bund-Länder-Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ beworben und einen Zuschlag dafür bekommen. In den in den folgenden Monaten stattgefundenen Diskussionsrunden wurden die Grenzen des Fördergebietes festgelegt und der Bereich entlang des Grabens, an dem auch die Parzelle 287 liegt, als Fördergebiet definiert und Maßnahmen hierzu erarbeitet. In dem im April 2019 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept „ISEK“ wurde dieser Maßnahmenkatalog sodann einvernehmlich festgeschrieben.

 

 

Das Gebäude mit den assistierten Mietwohnungen wurde 2018 fertiggestellt und bezogen. Die Parzelle 287 hingegen präsentiert sich bis dato (Stand: Oktober 2020) immer noch als verwilderte Grünfläche.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anfrage:

 

1)      Wurde die vertraglich festgeschriebene Belegungsverpflichtung bisher von der Stadt Rödermark überprüft? Wenn ja: wann und in welcher Weise? Wenn nein: warum nicht? In welchem Turnus ist die regelmäßige Überprüfung der vertraglichen Belegungsfestlegung durch die Stadt Rödermark angedacht bzw. vorgesehen und/oder mit der Firma Liberty in welcher Weise vereinbart?

2)      Warum wurde die vertragliche Verpflichtung der Errichtung eines öffentlichen Bewegungsparcours durch den Grundstückerwerber bisher noch nicht verpflichtungsgemäß erfüllt?

3)      Wann ist mit der Errichtung des Bewegungsparcours in welchem konkreten Umfang zu rechnen?

4)      Inwieweit sind - in Bezug auf die o.g. getroffene gesonderte vertragliche Vereinbarung - Abweichungen von derselben rechtlich und praktisch möglich? Wer würde in welchem Verfahren über solche möglichen Abweichungen verbindlich wie entscheiden?