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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 04.02.2020 auf Antrag des Vorhabenträgers „Früchtenicht & Riedl OR GbR“ die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Irrtümlich wurde dem Bebauungsplan die Nummer „A49“ zugeordnet; korrekt ist die Bezeichnung „A67“.
Im Zeitraum vom 24.02. bis 27.03.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebeten, sich zur Planung zu äußern.
Nachdem die Behandlung der Äußerungen bzw. Stellungnahmen beschlossen worden ist, kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden. Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom September 2020 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen ergeben.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).
Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)
Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt.
Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer diese Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja Für den Fall, dass 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden, sind im Haushaltsplan 2020 50.000 € bereitgestellt. /Kl 07.10.20 Anlagen
Anlage_01_A67_Bebauungsplan_Festsetzung_d_Planzeichen_Entwurf_Sept_2020 Anlage_02_A67_Bebauungsplan_Festsetzung_d_Text_Entwurf_Sept_2020 Anlage_03_A67_Vorhaben-_u_Erschließungsplan_Entwurf_Sept_2020 Anlage_04_A67_Begründung_Entwurf_Sept_2020 Anlage_05_A67_Begründung_Anlage_1a-l_Vorhabenplanung Anlage_06_A67_Begründung_Anlage_1m_Stellplatzberechnung Anlage_07_A67_Begründung_Anlage_2_Antrag_Vorhabenträger Anlage_08_A67_Begründung_Anlage_3_Bestandsplan Anlage_09_A67_Begründung_Anlage_4a_Artenschutz_Voruntersuchung_200312 Anlage_10_A67_Begründung_Anlage_4b_Artenschutz_200716 Anlage_11_A67_Begründung_Anlage_5_Schallschutz_200130 Anlage_12_A67_Begründung_Anlage_6_Altlasten_200704
1 Exemplar pro Fraktion sowie Einsichtnahme online per Allris erbeten.
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