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Vorlage - VO/0231/20  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden;
Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
21.10.2020 
35. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
22.10.2020 
40. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
03.11.2020 
34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_A67_Behandlung_Stellungnahmen_4-1  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 04.02.2020 auf Antrag des Vorhabenträgers „Früchtenicht & Riedl OR GbR“ die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Irrtümlich wurde dem Bebauungsplan die Nummer „A49“ zugeordnet; korrekt ist die Bezeichnung „A67“.

 

Im Bereich eines früheren Autohauses mit Kfz-Werkstadt auf dem Grundstück Dieburger Straße 119 im Stadtteil Ober-Roden plant die „Früchtenicht & Riedl OR GbR“ die Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer die Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen.

 

Mindestens 5 Wohnungen sollen als Sozialwohnungen hergestellt und dauerhaft entsprechend genutzt werden. Der Vorhabenträger wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung entsprechende Fördermittel beantragen, für deren Gewährung nach bisherigem Kenntnisstand auch ein Zuschuss der Stadt Rödermark erforderlich ist. Im Gegenzug erhält die Stadt ein verbindliches Vorschlagrecht für die Belegung der Sozialwohnungen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Sozialwohnungen dauerhaft zu entsprechenden Konditionen zu vermieten. Näheres ist im Durchführungsvertrag vor Satzungsbeschluss zu regeln.

 

Im Zeitraum vom 24.02. bis 27.03.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 BauGB durchgeführt. Diesbezügliche Äußerungen bzw. Stellennahmen gingen nicht ein. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebeten, sich zur Planung zu äußern. Die hierzu eingegangenen Äußerungen bzw. Stellungnahmen sind in der beigefügten Auflistung (Anlage_01) einzeln wiedergegeben. Sie wurden mit einer städteplanerischen Bewertung versehen und werden laut dem jeweils enthaltenen Beschlussvorschlag zur Behandlung vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen gemäß der in der Anlage „Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Stand 28.09.2020)“ dargestellten Beschlussvorschlägen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Für den Fall, dass 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden,  sind im Haushaltsplan 2020 50.000 € bereitgestellt. /Kl 07.10.20

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Anlagen

 

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Stand 28.09.2020)

 

1 Exemplar pro Fraktion sowie Einsichtnahme online per Allris erbeten.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_A67_Behandlung_Stellungnahmen_4-1 (491 KB)