Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Recht auf politische Teilhabe bedeutet nicht bloß einen tragenden Eckpfeiler der Demokratie, sondern begründet in Zeiten von Livestreams, Video-on-Demand, sozialen Netzwerken und ständiger, privat wie beruflich, digitaler Kommunikation auch die Verpflichtung der demokratischen Organe zu mehr Transparenz und Offenheit – auch auf kommunalpolitischer Ebene. Die Kommune ist die unterste Ebene der öffentlichen Verwaltung, hier werden diejenigen Entscheidungen getroffen, die sich unmittelbar und direkt auf das Leben der Bürger/-innen in der Stadt auswirken. Die Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien (zuvörderst der Stadtverordnetenversammlung) sind jedoch in den allermeisten Fällen und seit Jahren kaum öffentlich besucht und es gibt im Nachgang nur ein kurzes Ergebnisprotokoll im Bürgerinformationssystem. Gerade in Zeit von zunehmender Politikmüdigkeit in Verbindung mit „Fake-News“ bietet die ungefilterte Liveübertragung politischer Gremiensitzungen die große Chance, den Bürger/-innen ein niedrigschwelliges Angebot für unkomplizierte Teilhabe und auch kritische Begleitung der Kommunalpolitik zu eröffnen. Ebenso kann die Identifikationsbereitschaft der Bürger mit der Kommunalpolitik und dabei auch mit kontrovers diskutierten Mehrheitsentscheidungen durch ein Mehr an Transparenz durch Livestream spürbar gesteigert und verbessert werden. Nicht zuletzt bietet die Liveübertragung mitsamt einer nachträglichen Zurverfügungstellung der Übertragungen die Möglichkeit, auch nur temporär oder punktuell interessierte Bürger/-innen unkompliziert anzusprechen. Gleichermaßen können Personengruppen mit Handicap wesentlich unkomplizierter via Livestream an der Kommunalpolitik teilhaben, als wenn - wie bisher - nur die direkte physische Präsenz vor Ort im Sitzungssaal dies zulässt Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, rechtzeitig zur Vorbereitung der Konstituierung der neuen Stadtverordnetenversammlung (Wahlperiode 2021 bis 2026) nach der Kommunalwahl im März 2021 zu prüfen und in Form eines ausführlichen, schriftlichen Berichts darzustellen, wie die öffentlichen Sitzungen der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung zukünftig per Livestream übertragen und hernach online zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sind u.a. die nachstehend genannten Aspekte - jeweils als komplette Eigenerledigung der Stadt Rödermark und vergleichend dazu die ganze oder teilweise Erledigung durch einen beauftragten privaten Dritten - umfassend zu eruieren und abzubilden: 1) Die konkreten Voraussetzungen in Bezug auf die technische Hardware. 2) Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen. 3) Die rechtlichen Rahmenbedingungen: a. allgemein und grundsätzlich betreffend die Stadtverordneten. b. in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte der gewählten Stadtverordneten. c. im Hinblick auf eventuell nötige Satzungsänderungen oder -anpassungen. 4) Die Voraussetzungen zur Übertragung und Zurverfügungstellung via Webseite, Facebook, usw. 5) Die finanziellen Konditionen für die Stadt Rödermark insgesamt bzw. aufgeschlüsselt nach verschiedenen Umsetzungsvarianten und/oder Anbietern.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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