Anfrage:
1) Wurde die vertraglich festgeschriebene Belegungsverpflichtung bisher von der Stadt Rödermark überprüft? Wenn ja: wann und in welcher Weise? Wenn nein: warum nicht? In welchem Turnus ist die regelmäßige Überprüfung der vertraglichen Belegungsfestlegung durch die Stadt Rödermark angedacht bzw. vorgesehen und/oder mit der Firma Liberty in welcher Weise vereinbart?
2) Warum wurde die vertragliche Verpflichtung der Errichtung eines öffentlichen Bewegungsparcours durch den Grundstückerwerber bisher noch nicht verpflichtungsgemäß erfüllt?
3) Wann ist mit der Errichtung des Bewegungsparcours in welchem konkreten Umfang zu rechnen?
4) Inwieweit sind - in Bezug auf die o.g. getroffene gesonderte vertragliche Vereinbarung - Abweichungen von derselben rechtlich und praktisch möglich? Wer würde in welchem Verfahren über solche möglichen Abweichungen verbindlich wie entscheiden?