Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 22.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:17 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Berichtsantrag der Fraktion FWR: Verkehrszählung auf der B 486  
FWR/0262/17  
Ö 3  
Berichtsantrag der Fraktion FWR: Straßenzustandskataster  
FWR/0260/17  
Ö 4  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick" - Antrag des Vorhabenträgers bezüglich der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0241/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 des

Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, auf Antrag des Vorhabenträgers – Herrn Johann Gensert – vom 06.11.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan

„Erweiterung Hotel Odenwaldblick“

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 7 Flurstück 30 (teilweise) sowie Flurstück 31 (teilweise).

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen gegenüber dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Planung:

Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Hotels samt erforderlicher Stellplatzflächen geschaffen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    22.11.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
   

Nach einführenden Worten durch Herrn Bürgermeister Kern folgt eine rege Diskussion.

Der Ausschuss spricht der Stadtverordnetenversammlung keine Beschlussempfehlung aus.

   
    05.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Nach einführenden Erläuterungen durch Bürgermeister Kern gaben alle Fraktionen Stellungnahmen zur geplanten Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ab. Im Anschluss lässt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 des

Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, auf Antrag des Vorhabenträgers Herrn Johann Gensert vom 06.11.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan

Erweiterung Hotel Odenwaldblick“

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 7 Flurstück 30 (teilweise) sowie Flurstück 31 (teilweise).

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen gegenüber dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Planung:

Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Hotels samt erforderlicher Stellplatzflächen geschaffen werden.

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (7), SPD (5), FWR (4), FDP (2)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    08.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgte in der Sitzung am 05.12.2017.

Ö 5  
Widmung von Straßen  
Enthält Anlagen
VO/0254/17  
Ö 6  
Kommunalinvestitionsprogramm Land - Anmeldung einer Ersatzmaßnahme  
Enthält Anlagen
VO/0255/17  
Ö 7  
Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Enthält Anlagen
VO/0072/17  
Ö 7.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  
FDP/0144/17  
Ö 7.2  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  
FWR/0271/17  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  
CAL/0259/17  
Ö 8.1  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  
FWR/0272/17  
Ö 9  
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung - StrRS)  
Enthält Anlagen
VO/0256/17  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung eines Radweges Messenhausen - S-Bahnstation Dietzenbach  
SPD/0258/17  
Ö 11  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen