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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Rödermark beschließt, die nachfolgend aufgeführten Flächen gemäß § 4 Hessisches Straßengesetz (HStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen, mit der Zweckbestimmung Gemeindestraße nach § 3 Absatz 1 Ziffer 3 HStrG.
Die neue Straßenfläche ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 1 gekennzeichnet.
Die neue Straßenfläche ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 2 gekennzeichnet.
Punkt 3: Die in der geschlossenen Ortslage liegende Teilfläche des Alten Seeweges, Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Nr. 362/1, wird als Fuß- und Radweg gewidmet. Der entsprechende Bereich erstreckt sich von der Frankfurter Straße bis zur verlängerten westlichen Grenze der Parzelle 165 und ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 3 gekennzeichnet.
Die in der Anlage beigefügte Lagepläne sind Bestandteil der jeweiligen Beschlüsse.
Abstimmungsergebnis:mehrheitlich angenommen
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: Enthaltung:FWR |
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